Betriebsversicherung
22.07.2010
Prozesskostenaufstellung
Was der Gang vor Gericht kosten kann
Ein Gerichtsverfahren kann für den Betrieb oder den Unternehmer teuer werden. Gerade im Zuge der Finanzkrise haben Prozesse mit Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten zugenommen. Eine Firmenrechtschutzpolice kann sich für Unternehmer rechnen.
Bild: iStockphoto
Die Kosten für einen Prozess steigen mit Streitwert und Instanz, in der gestritten wird.
Prozesskosten sind für Unternehmer oder Privatleute die Aufwendungen der verschiedenen Parteien für die Führung eines Rechtsstreits. Die Kosten setzen sich aus den Gerichtskosten und außergerichtlichen Aufwendungen zusammen.
Außergerichtliche Kosten sind die sonstigen Kosten: insbesondere die Anwaltskosten, die Reisekosten der Partei und die Kosten für Sachverständigengutachten, soweit diese nur zur Vorbereitung eines Prozesses erforderlich waren, nicht aber im Prozess selbst.
Bei Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes wie zum Beispiel Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht oder Markenrecht kommen meistens auch noch die Gebühren mitwirkender Patentanwälte hinzu. Diese entsprechen denen der Rechtsanwaltskosten, so dass sich die Anwaltsgebühren in diesen Bereichen verdoppeln können.
Die Kostenentscheidung
Das Gericht spricht am Ende eines Gerichtsverfahrens in seiner abschließenden Entscheidung aus, welche Partei welchen Anteil der Prozesskosten zu tragen hat. Das ist die sogenannte Kostenentscheidung. Soweit der Ausspruch allgemein über die Kosten des Rechtsstreits geht, betrifft er sowohl Gerichtskosten als auch außergerichtliche Kosten. In manchen Fällen wird über Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten getrennt entschieden.
Die Entscheidung über die Gerichtskosten führt dazu, dass dem Kostenschuldner nach dem Gerichtskostengesetz eine Kostenrechnung über die von ihm zu tragenden Gebühren und Auslagen zugeht.
Im angehängten PDF Prozesskosten finden Sie einen Überblick über die entstehenden Prozesskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
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