Abmahnung Was Chefs bei Krankschreibung akzeptieren müssen

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Wenn Mitarbeiter krank geschrieben sind, brauchen sie grundsätzlich nicht in den Betrieb zu kommen. Das gilt auch, wenn es nur um ein Gespräch geht. Ausnahmen aber bestätigen die Regel.

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Der Fall: Ein Mitarbeiter war über mehrere Wochen krankgeschrieben. Sein Chef wollte deshalb mit ihm in der Firma darüber sprechen, wie und wo er künftig einsatzfähig sei. Der Arbeitnehmer sah sich dazu nicht in der Lage und verwies auf die Bescheinigung des Arztes. So lief das mehrere Male.

Irgendwann verlangte der Arbeitgeber ein weiteres Attest. Dieses sollte belegen, dass der Mitarbeiter nicht einmal in der Lage sei, vor Ort ein Gespräch zu führen. Da der Arbeitnehmer nicht reagierte, mahnte sein Chef ihn ab.

Abmahnung nicht rechtens

Fazit: Nach dem Urteil (10 AZR 596/15) bleibt es bei dem bekannten Grundsatz: Wer krank ist, ist krank. Die Abmahnung musste aus der Personalakte gestrichen werden.

Anders kann es nach Meinung der Richter nur aussehen, wenn das Meeting für die Firma unverzichtbar wäre. Voraussetzung aber ist auch dann, dass der Mitarbeiter sich gut für einen solchen Termin fühlt.