Marketing
27.05.2010
Ratgeber
Was beim Public Viewing zu beachten ist
Spätestens seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, als „Public Viewing“ für stadionähnliche Begeisterung sorgte, entdecken immer mehr Firmen das gemeinsame Fußball-Fernsehen als Marketing-Instrument. Doch wer gemeinsam mit Kunden und Geschäftspartnern die Spiele verfolgen möchte, muss sich unbedingt an die von der FIFA vorgegebenen Regeln halten. Hier die wichtigsten Fragen - Antworten:
Die FIFA verlangt, dass jedes Public-Viewing-Event - ob gewerblich oder nicht - über ihr Online-Meldesystem angemeldet wird. Bild: ddp
Was ist eigentlich Public Viewing?
Die FIFA versteht darunter jede Veranstaltung, bei der eine Übertragung vom WM-Turnier „für ein Publikum zur Verfügung gestellt wird“, und zwar „an einem anderen Ort als privaten Wohnräumen“. Ob es sich beim Publikum um einen geladenen Kreis oder um die allgemeine Öffentlichkeit handelt, ist dabei unerheblich.
Muss für Public Viewing bezahlt werden?
Nach den FIFA-Regularien hängt das davon ab, ob es sich um eine gewerbliche oder nicht gewerbliche Veranstaltung handelt.
Muss Public Viewing angemeldet werden?
Die FIFA verlangt, dass jedes Public-Viewing-Event - ob gewerblich oder nicht - über ihr Online-Meldesystem (https://publicviewing.fifa.com/FWC2010 ) angemeldet wird und behält sich ein exklusives Recht zur Lizenzierung vor. Das ist allerdings nicht unumstritten. Viele Juristen gehen davon aus, dass nach Paragraf 87 des deutschen Urhebergesetzes für Veranstaltungen, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird, auch keine FIFA-Lizenz erforderlich ist. Urteile liegen zu diesem Sachverhalt allerdings noch nicht vor.
Wann ist Public Viewing gewerblich?
Von einem gewerblichen Charakter der Veranstaltung geht die FIFA aus, wenn für die Vorführung
a) direkt oder indirekt Eintrittsgelder erhoben,
b) Sponsoring- oder andere Assoziierungsrechte genutzt werden und / oder
c) ein anderer geschäftlicher Vorteil erzielt wird.
In diesen Fällen werden Gebühren fällig.
Ausdrücklich ausgenommen davon werden „gewerbliche Einrichtungen wie Pubs, Clubs und Bars“ sofern diese keine Eintrittsgebühren erheben oder Sponsoring nutzen. Diese Kriterien für gewerbliches Public Viewing sind ebenfalls umstritten. Auch hier liegen noch keine Urteile vor.
Weitere Informationen:
Was kostet eine Public-Viewing-Lizenz?
Wird das Public-Viewing-Event als gewerblich eingestuft, werden pro Veranstaltungsort Gebühren (netto, zuzüglich Umsatzsteuer) in Abhängigkeit von der Zuschauerkapazität erhoben:
unter 1.000 Zuschauer: 1.000 US-Dollar
über 1.000 Zuschauer: 2.000 US-Dollar
über 5.000 Zuschauer: 4.000 US-Dollar
über 10.000 Zuschauer: 8.000 US-Dollar
Über 20.000 Zuschauer: 14.000 US-Dollar.
Nichtgewerbliche Veranstaltungen sind gebührenfrei.
Weitere Informationen:
Müssen zusätzliche Nutzungsgebühren an die übertragenden Fernsehsender bezahlt werden?
Nein, die Public-Viewing-Rechte hat sich die FIFA exklusiv vorbehalten, sie sind nicht Teil der mit den Sendern geschlossenen Verträge.
Wie oft dürfen Übertragungen gezeigt werden?
Die Public-Viewing-Lizenz bezieht sich ausdrücklich auf das Live-Signal. Aufzeichnungen, Wiederholungen, selbst Veränderungen sind nicht zulässig.
Werden beim Public Viewing auch GEZ-Gebühren fällig?
Ja, und zwar für jedes verwendete Gerät. Die Anmeldung kann nur für jeweils einen kompletten Monat erfolgen, auch wenn es sich zum Beispiel nur um eine einmalige Abendveranstaltung handelt.
Weitere Informationen: www.gez.de
Sind GEMA- oder andere Urheberrechtsgebühren zu zahlen?
Nein, für die TV-Übertragung sind mit den oben genannten Regularien alle Nutzungsrechte abgegolten.
Wenn Sie allerdings vor Ort ein Rahmenprogramm organisieren, müssen darin enthaltene Aufführungen natürlich auf ihre GEMA-Pflicht geprüft und gegebenenfalls mit der Verwertungsgesellschaft abgerechnet werden.
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