Arbeitsrecht Was bei wetterbedingten Verspätungen gilt

Aufgrund wetterbedingter Umstände wie Regen, Schnee, Glatteis und Kälte kommt es gerade im Herbst und Winter zu vielen Zugausfällen, Staus und Verspätungen. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter aber dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.

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Wer zu spät zur Arbeit kommt, muss seinen Arbeitgeber informieren. - © © Petair - Fotolia.com

"Mitarbeiter, die nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen, müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen", erklärt Diana Nier, Juristin und Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Verband "Die Führungskräfte - DFK". Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko", so Anwältin Nier weiter. Daher müssen die wetterbedingten Umstände entsprechend eingeplant werden, und man sollte sich auch regelmäßig über die Wetterlage informieren sowie zusätzliche Zeit für den Arbeitsweg berücksichtigen.

Abmahnung ist möglich

"Eine Kündigung werden Mitarbeiter bei einmaliger Verspätung sicher nicht befürchten müssen. Eine Abmahnung kann aber etwa dann in Betracht kommen, wenn man sich nicht beim Arbeitgeber meldet bzw. einfach ohne Bescheid zu geben zu Hause bleibt", warnt Nier. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt wird - sogar noch am selben Tag. Dies spielt insbesondere in Betrieben und Unternehmen eine Rolle, wo Terminsachen erledigt werden müssen.

Kommt es zu Komplettausfällen, sind etwa Homeoffice oder aber Urlaubs- oder Freizeitausgleich denkbar. Dies muss aber konkret mit dem Arbeitgeber vereinbart und abgestimmt sein und darf keinesfalls eigenmächtig geschehen. Andernfalls drohen auch dann arbeitsrechtliche Konsequenzen.