Betriebsversicherung
07.05.2010
Betriebliche Altersvorsorge
Was Arbeitgeber wissen sollten
In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es fünf sogenannte Durchführungswege für die Betriebsrente. Alle Varianten der betrieblichen Vorsorge arbeiten nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Die Beiträge der Versicherten werden angelegt – was Arbeitgeber hier beachten sollten und welche Punkte sonst noch eine wichtige Rolle spielen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gemeinsam für den Ruhestand vorsorgen. Bild: ddp
handwerk magazin stellt hier kurz und übersichtlich die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge vor:
1. Die Direktversicherung:
Sie entspricht einer privaten Renten- oder Lebensversicherung. Die Direktversicherung ist gerade für kleinere Betriebe interessant, da sie nur mit wenig Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber verbunden ist. Der Vorteil für den Mitarbeiter: Die Police kann nach einer Kündigung zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.
2. Direktzusage:
Der Arbeitgeber ist hier der Versorgungsträger. Er muss damit die Versorgungsverpflichtung in der Bilanz als Pensionsrückstellungen ausweisen - als Pensionszusage oder unmittelbare Versorgung.
3. Pensionsfonds:
In Deutschland ist das eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die den Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge gewährt – im Auftrag der angeschlossenen Arbeitgeber. Die Unternehmen sind verpflichtet, Pensionsfonds gegen Insolvenz absichern/versichern.
4. Pensionskasse:
Meistens wird sie als Versicherung geführt. In der Pensionskasse sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder auch beide Gruppen parallel Mitglieder. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern Vorsorgeleistungen über die Pensionskasse zusagen.
5. Unterstützungskasse: Sie wird von einem oder mehreren Arbeitgebern als Stiftung, GmbH oder eingetragener Verein geführt. Unterstützungskassen finanzieren sich über die erwirtschafteten Erträge, um die bAV nach den Arbeitgeber-Vorgaben durchzuführen.
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Tipp: Aufgrund der steuerlichen Förderung sollte der Steuerberater in die Beratungsgespräche zur betrieblichen Altersvorsorge eingebunden werden. Kleinere Betriebe können ihren Mitarbeitern aufgrund des Verwaltungsaufwands und der Kosten nur einen Durchführungsweg anbieten.
Angestellte Fachkräfte lassen sich mit einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung an das Unternehmen binden. Führungskräfte wie angestellte Geschäftsführer mit einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse.
Kurzgefasst: Wichtige Infos zur Betriebsrente
Beratung. Arbeitgeber sollten sich von Versicherungen, Finanzdienstleistern oder Maklern über die entsprechenden Produkte beraten lassen. Die Durchführung der Betriebsrente muss an die Wünsche des Arbeitgebers angepasst werden. Nach der Vertragsunterzeichnung ist eine kompetente Beratung von Seiten des Versicherers für Arbeitgeber und Mitarbeiter wichtig.
Tarifvertrag. Sollten für eine Branche wie Elektro oder Bau bereits Regelungen zur Betriebsrente im Tarifvertrag stehen, sind sie für die Betriebe bindend. Mitarbeiter müssen über die Angebote in einer Betriebsversammlung aufgeklärt werden.
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Tipp: Erste Anlaufstelle für Arbeitgeber sind hier Innungen und Fachverbände.
Entgeltumwandlung. Seit 2002 sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern mit einem der fünf Durchführungswege die sogenannte Entgeltumwandlung zu ermöglichen, wenn die Arbeitnehmer bereit sind, auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten.
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in die Betiebsrente einzahlen. Die Beiträge sind sozialabgabenfrei und steuerfrei.
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Tipp: Seit 2005 können Mitarbeiter weitere 1800 Euro im Jahr von ihrem Bruttogehalt steuerfrei in ihre Verträge einzahlen.
Kosten. Arbeitgeber können bei mehr als 10 Vertragsabschlüssen Rabatte mit der Versicherung aushandeln.
Bilanzierungsmodernisierungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2010 gelten neue Bilanzierungsrichtlinien: Dies betrifft insbesondere die Pensionsrückstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern. Sie werden mit einem deutlich höheren Wert in der Bilanz ausgewiesen.
Allerdings hat die höhere Bewertung keinen zusätzlichen Steuereffekt, warnen Experten. Für den Betrieb bedeutet das eine Reduzierung der Eigenkapitalquote – und damit ein schlechteres Rating.
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