Neue Verordnung Berufskrankheiten – Bundesrat lässt drei neue Krankheitsbilder gelten

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Der Bundesrat hat kürzlich einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Mit der Änderung werden drei weitere Krankheiten in die Anlage 1 zur BKV aufgenommen sowie zwei Berufskrankheiten um weitere Krankheitsbilder erweitert.

Arbeit an der frischen Luft ist ja bekanntermaßen gesund. Allerdings sollte man penibelst auf Sonnenschutz achten, um sich nicht der Gefahr auszusetzen, an Hautkrebs zu erkranken. - © © Elis2 - Fotolia.com

Die neue Verordnung für Berufskrankheitenliste listet zusätzliche Krankheiten. Das sollten Handwerker wissen.

Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in Berlin mitteilt, erfolgt die Anpassung der Verordnung sowie der Berufskrankheiten-Liste aufgrund von neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Berufskrankheiten" (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

2017 - Neu aufgenomme Berufskrankheiten:

  1. Die chronisch-myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie durch 1,3-Butadien, ein farbloses Gas, das insbesondere zur Weiterverarbeitung bei der Herstellung verschiedener Kunst-Kautschuksorten sowie in der Kunststoffindustrie verwendet wird.
  2. Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen arbeitsbedingt vor allem in Kokereien und Teerraffinerien, in der Elektrographitindustrie, im Straßenbau sowie bei der Schornsteinreinigung.
  3. Die "Fokale Dystonie" als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität.

Weiterhin wurden zwei Berufskrankheiten erweitert: Die Berufskrankheit Nummer 4113 (Lungenkrebs durch PAK) um die Erkrankung " Kehlkopfkrebs" und Berufskrankheit Nummer 4104 (Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbest) um "Eierstockkrebs".

Berufskrankheiten – wenn die Arbeit nachweislich krank macht

Als Berufskrankheiten kommen nur Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Erkrankung zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden.

2015 - Vier neue Berufskrankheiten

Bandscheibenvorfall, Schwerhörigkeit, Lungenkrebs: Diese und viele weitere Leiden zählen unter bestimmten Umständen zu Berufskrankheiten. Abhängig ist dies davon, ob besondere Einwirkungen vorliegen und ob bestimmte Arbeitsgruppen stärker gefährdet sind als andere Personen. 77 Einträge zählt die Liste der aktuell anerkannten Berufskrankheiten. Vier davon wurden erst in diesem Jahr aufgenommen. Arbeitnehmer sollten wissen, welche Krankheiten für ihren Beruf gelistet sind.

Weißer Hautkrebs ist neu in der Liste

Noch 2014 hat das Bundeskabinett eine neue Verordnung zu Berufskrankheiten beschlossen, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Seitdem zählen zum einen der sogenannte weiße Hautkrebs oder Vorstufen davon dazu. Das Plattenepithelkarzinom wird hervorgerufen durch natürlich UV-Strahlung. Das heißt viel handwerkliche Berufsgruppen wie Bauarbeiter, Landschaftsgärtner, Forstarbeiter und andere, die häufig in direkter Sonneneinstrahlung tätig sind, könnten betroffen sein. Nicht als Berufskrankheit zählen hingegen das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom).

Laut der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bringe die neue Verordnung aber auch Schwierigkeiten mit sich. Denn wer betroffen ist, hat zwar Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung und gegebenenfalls auf Entschädigung. Doch nur, wenn er oder sie nachweisen kann, dass die Erkrankung wirklich aufgrund des Berufs hervorgerufen wurde. Gerade beim weißen Hautkrebs sei es laut DGUV schwierig zu beweisen, dass nicht die Freizeit in der Sonne Schuld ist.

Prävention durch Arbeitgeber ist gefragt

Insgesamt rechnet die Bundesregierung zukünftig mit etwa 11.000 Anzeigen von weißem Hautkrebs pro Jahr. Umso wichtiger sei es, dass Arbeitgeber gemeinsam mit Beschäftigten nach sinnvollen Lösungen zum Sonnenschutz suchen. Hierfür bieten sich zum Beispiel Arbeitszeitverlagerungen oder geeignete Berufskleidung an. Versicherte, die trotzdem nachweislich durch die Arbeit an der Krankheit leiden, können ambulante und stationäre Heilverfahren der Unfallversicherungsträger in Anspruch nehmen.

Auch Kehlkopfkrebs sowie Druck- und Gefäßschädigungen gelistet

Ebenfalls neu aufgenommen in die Berufskrankheitenliste wurde das Carpaltunnel-Syndrom. Dabei handelt es sich um die Druckschädigung eines Nervs im Unterarm. Hervorgerufen wird das Syndrom durch manuelle Tätigkeiten, bei denen der Ausführende das Handgelenk beugt und streckt. Ausserdem kann die Krankheit beim Führen von vibrierenden Maschinen auftreten.

Auch Gefäßschädigungen der Hand durch stoßartige Krafteinwirkungen sind neu in der Liste: das Thenar-Hammer-Syndrom sowie das Hypothenar-Hammer-Syndrom. Ersteres tritt am Daumenballen auf; letzteres am Kleinfingerballen. Auslöser könnte beispielsweise das Ausbeulen von Karosserieteilen sein.

Eine vierte neue Berufskrankheit ist der Kehlkopfkrebs durch Exposition gegenüber Schwefelsäuredämpfen. Das Larynxkarzinom entsteht durch Einatmen von Schwefelsäure über mehrere Jahre hinweg. Dies belastet die Schleimhäute, die oberen Atemwege und sogar die tieferen Atemwege bei extremer Exposition. Im Kopf-Hals-Bereich zählt diese Tumorart zu den häufigsten.