Betrieb

SH: Gründer 2009

Verstoß kann Job kosten

Bild: Digitalstock
Nach einer Abmahnung kann ein erneuter Verstoß gegen das Rauchverbot die Kündigung rechtfertigen.

Rauchverbot Verstöße gegen das Rauchverbot im Betrieb können den Arbeitsplatz kosten. Laut Landesarbeitsgericht Köln (4 Sa 590/08) war die fristgerechte Kündigung eines Lagerarbeiters wirksam, der mehrfach gegen das betriebliche Rauchverbot verstoßen hatte. Zuletzt war er zweimal mit einer Zigarette am Arbeitsplatz erwischt worden. In dem Lager des Lebensmittelproduzenten galt aber zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen Rauchverbot. Nach der Abmahnung erhielt der Mann beim zweiten aktuellen Verstoß die Kündigung, die vom Gericht trotz seiner 28-jährigen Betriebszugehörigkeit akzeptiert wurde.

 

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