Steuern + Recht

31.08.2010

Verspätung: Auf Schätzung richtig reagieren

Reicht ein Steuerzahler trotz Mahnung des Finanzamts seine Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- oder Umsatzsteuererklärung nicht fristgemäß beim Finanzamt ein, droht eine Schätzung. Dann heißt es, schnell und clever handeln.

Normalerweise ergehen Schätzungsbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das bedeutet im Klartext, dass das Finanzamt die geschätzte Steuerfestsetzung jederzeit wieder ändern kann, sobald der säumige Streuerzahler seine Erklärungen nachreicht.

Reagiert der Steuerzahler auf den Schätzungsbescheid jedoch nicht mit Abgabe einer Steuererklärung, wird das Finanzamt den Vorbehalt der Nachprüfung aufheben. Dazu verschickt der Fiskus dann einen neuen Steuerbescheid. In diesem Fall bietet sich folgende Vorgehensweise an:

Niedrigere Steuerfestsetzung: Gegen diesen Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung sollten Säumige Einspruch einlegen, wenn die Schätzung eindeutig zu hoch ist. Reicht der Steuerzahler anschließend seine Erklärung ein, wird das Finanzamt die Steuerfestsetzung mindern.

Höhere Steuerfestsetzung: Doch selbst wer eine zu niedrige Schätzung bekommt, sollte reagieren. Denn stellt sich Jahre später bei einer Betriebsprüfung heraus, dass die Schätzung zu niedrig war, unterstellt das Finanzamt eine Steuerhinterziehung.

Tipp: Wird ein Schätzungsbescheid bestandskräftig und ein Steuerzahler reicht erst dann eine Steuererklärung ein, die zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung führen würde, hat er Pech. Die Richter des Finanzgerichts München lehnten die Bearbeitung der nachgereichten Erklärung ab, weil es ein grobes Verschulden des Klägers gewesen sei, dass er die Steuererklärung nach dem Erhalt des Schätzungsbescheids immer noch nicht abgeschickt hatte.


 
© handwerk-magazin.de 2012
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar schreiben

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels: starstarstarstarstar (0 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Ihr Kommentar zu diesem Artikel

Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.

Aktuelle Ausgabe | 05/2012

Newsletter

zur Anmeldung

Umfrage

Wie gehen Sie mit säumigen Kunden um?

Inkassobüros und Rechtsanwälte vermeide ich. Die Kundenbeziehung soll nicht gestört werden.
50 %
Ich schalte bei säumigen Kunden einen Rechtsanwalt ein.
27 %
Ich arbeite mit einem Inkassobüro zusammen.
22 %

Zwangsversteigerungen

haus
Immobilien unterm Hammer

Meisterfrage

?
Wer ist für die Abklärung bzw. Genehmigung von Neu-, An- und Umbauten zuständig, die im Zuge einer Betriebsübernahme vorgenommen werden?
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln

Was können Unternehmer tun, um eine starke Verhandlungsposition gegenüber ihren Kreditgebern aufzubauen? Das ist die zentrale Frage, die das Buch „Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln“ von Unternehmensberater Carl-Dietrich Sander praxisgerecht und gut verständlich beantwortet. handwerk magazin verlost zehn Exemplare. mehr...

E-Postbrief: Briefe per Internet versenden
E-Postbrief: Briefe per Internet versenden

Briefe und Rechnungen sicher im Internet verschicken, das verspricht der neue Dienst der Deutschen Post. Leser von handwerk magazin können das jetzt testen. Wer mitmacht, kann ein iPad gewinnen. mehr...

Werbepakete zu gewinnen

handwerk magazin und die Deutsche Post verlosen drei Online-Werbepakete im Gesamtwert von 7500 Euro. Starten Sie durch mit der eigenen Kampagne. mehr...

Lexika

Altersvorsorge

Seit 2005 dürfen Steuerzahler jedes Jahr einen höheren Anteil ihrer Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben absetzen.

Beliebte Downloads

02.08.2010

Zeugnis: Mustertext nutzen

Sie brauchen einen guten Mustertext für ein Arbeitszeugnis? Exklusiv für Leser von handwerk magazin ...

Zeugnis
02.08.2010

Lehrstelle statt Studium

Immer mehr Abiturienten beginnen ihre berufliche Laufbahn im Handwerk. Die Berufsausbildung sei inzw...

Checkliste Ausbildungsvertrag
06.08.2010

Zahlungsfristen sollen verlängert werden

Die EU will die Zahlungsfrist von 30 auf 60 Tage verlängern sowie eine Frist bei Abnahmen einführen....

Musterschreiben Mahnungen