25.10.2011 | Uwe Schmidt-Kasparek

Versicherungen: Vermittler dürfen Rabatt geben

Versicherungs- und Finanzvermittler dürfen künftig Provisionen, die sie vom Produktanbieter erhalten, an ihre Kunden weitergeben. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden (Az.9K105/11.F). Es hat der Klage eines Versicherungsvermittlers gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) stattgegeben.

Bild: iStockphoto
Versicherungen könnten bald vermehrt als Nettotarife angeboten werden. Denn die Vermittler dürfen künftig Provisionen, die sie vom Produktanbieter erhalten, an ihre Kunden weitergeben.

Die Entscheidung dürfte die bisherige Verkaufspraxis von Versicherungen erschüttern. Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt das Urteil. „Endlich fällt das Provisionsabgabeverbot. Die Verbraucher können nun von mehr Wettbewerb profitieren“, sagte Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV. Das Verbot aus dem Jahre 1934 war in Europa einmalig. Versicherungsvermittler dürften sich nun einen regen Wettbewerb liefern. Gerade für Renten- und Krankenversicherungen erreichen die Abschlussprovisionen oft Tausende Euro. Die Provisionen sind immer in die Prämie mit einkalkuliert und werden vom Verbraucher bezahlt. Daher ist die Vermittlung nur scheinbar kostenlos. Verbraucher dürften nun von Nachlässen profitieren.

Revision möglich

Die Aufsichtsbehörde hat aber das Recht, das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung direkt vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Die Chancen auf einen anderen Ausgang dürften gering sein. So soll das deutsche Verbot gegen europäisches Recht verstoßen. Außerdem hat in der Vergangenheit bereits das Kartellamt und der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzvb) die Abschaffung der Wettbewerbsbeschränkung gefordert. „Im Bereich der industriellen Versicherung hat die Bafin die Verfolgung des Provisionsabgabeverbots bereits eingestellt“, so Hans-Georg Jenssen, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Versicherungsmakler (VDVM). Auch der VDVM hatte sich regelmäßig für eine Abschaffung des Verbotes ausgesprochen.

Internetmakler klagte

Ausgelöst hatte den Streit der Finanzvermittler und Versicherungsmakler Uwe Lange von der AVL Finanzdienstleistung aus Weinstadt. Er wehrte sich gegen eine Bußgeldandrohung der Aufsichtsbehörde. Die war verhängt worden, nachdem der Vermittler angekündigt hatte 8.400 Kunden 750.000 Euro Abschlusskosten aus 2010 zurückzuerstatten. Weil Lange seine Kunden im Internet nicht berate, wollte er den Kauf von Fondspolicen günstiger gestalten. „Mit der Wahl des Vermittlers lassen sich somit die Kosten beeinflussen“ argumentiert der Makler.

Provisionen gesetzlich begrenzen

Verbraucherschützer Kleinlein rechnet damit, dass nun mehr Nettotarife, also Tarife, die ohne Kosten für den Vermittler kalkuliert sind, auf den Markt kommen und so die Honorarberatung gefördert wird. Vor kurzem hatte schon das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in einem Thesenpapier die Aufhebung des Provisionsabgabeverbots gefordert, um so die Honorarberatung zu begünstigen. In der Vergangenheit wurde in der Öffentlichkeit immer wieder der Vorwurf erhoben, ein Teil der Versicherungsvermittler würden seine Kunden nicht nach Bedarf, sondern nach der Höhe der Provision beraten. Vor allem die Private Krankenversicherung ist durch Provisionsexzesse aufgefallen. Hier sollen Provisionen von 12 bis 18 Monatsbeiträgen keine Seltenheit sein. Nun will der Gesetzgeber die Zahlungen für Neukunden auf drei Prozent der Bruttobeitragssumme begrenzt werden, das entspricht einer Abschlussprovision von rund neun Monatsbeiträgen. Außerdem soll die Wechselhaftung für Vermittler von zwei auf fünf Jahre verlängert werden. Wechselt der Kunde innerhalb dieser Frist auf Anraten seine Vermittler den Versicherer, muss dieser die Provision zurückerstatten. Damit soll der sogenannten Umdeckung aus Provisionsgier, die für den Kunden meist ungünstig ist, ein Riegel vorgeschoben werden.

 

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