Versicherungen: Privat und Betrieb trennen

Zugehörige Themenseiten:
Berufsunfähigkeitsversicherung

Darf eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgabe abgesetzt werden? Diese Frage hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.

Urteil: Private Absicherungen sind keine Betriebsausgaben. - © mattjeacock

Privat und Betrieb trennen

Beiträge für Versicherungen dürfen grundsätzlich nur dann als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn sie im direkten Zusammenhang zu den Betriebseinnahmen stehen. Anders ausgedrückt: Die Versicherung muss auch betriebliche Risiken des Handwerksbetriebs abdecken.

Mit aktuellem Beschluss unter dem Aktenzeichen VI B 20 / 13 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung privat veranlasst ist und auch eine Aufteilung in einen beruflichen oder betrieblichen und privaten Anteil nicht infrage kommt. Ähnliches gilt auch für die Krankentagegeld-Versicherungen.

Tipp: Auch wenn ein Betriebsausgabenabzug nicht infrage kommt, sollte jeder Handwerksunternehmer prüfen, ob die entsprechenden Versicherungen nicht bei den Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung steuermindernd abgesetzt werden können. Der Individualfall entscheidet hier.