Versicherung: Damit auch Sie als Handwerksunternehmer sicher ­reisen

Zugehörige Themenseiten:
Krankenversicherung und Urlaub

Krankheit im Urlaub kann teuer werden. Eine Auslandskrankenversicherung ist dann sinnvoll. Auch wenn die Beiträge im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen sind, lohnt sich die Police.

© sindlera/iStockphoto

Der Jahresurlaub 2016 ist für viele Handwerker schon fest geplant. Die meisten Familien haben ihr Reiseziel im Sommer bereits gebucht. Eine Auslandskrankenversicherung macht die Planung perfekt und belastet die Reisekasse nur mit wenigen Euros. Die Police können Alleinreisende, Familien oder Senioren abschließen. Die älteren Semester, oft ab 60 oder 65 Jahre, zahlen für die Auslandskrankenversicherung allerdings meist höhere Beiträge. Für Einzelpersonen kostet der Versicherungsschutz ab 7,50 Euro. Familien, Eltern und zwei Kinder, liegen zwischen knapp 20 und 30 Euro (siehe Tabelle rechts).

Rücktransport absichern

Wenn ein Familienmitglied im Urlaub krank wird oder einen Unfall hat, können die Kosten für eine Behandlung vor Ort schnell in die Höhe gehen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten in Ländern der Europäischen Union (EU) sowie Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wie Türkei oder Schweiz, einen guten Schutz. Aber sie zahlen nicht jede notwendige Behandlung am Urlaubsort. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist daher zu empfehlen. Erst recht, wenn eine Fernreise außerhalb der EU geplant ist. Denn hier übernehmen die gesetzlichen Kassen keine Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort.

Sinnvoll ist eine Auslandskrankenversicherung auch, weil sie im Notfall den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland zahlt. Dabei ist es egal, ob sich der versicherte Urlauber dann in Österreich oder Kanada aufhält.

Handwerker mit einer privaten Kranken­versicherung sollten genau prüfen, ob sie im Urlaub ausreichend geschützt sind. In den meisten Tarifen der privaten Kranken­versicherung haben Versicherte vollen Versicherungs­schutz, und dieser gilt dann auch welt­weit. Manche Tarife enthalten jedoch keinen Krankenrück­trans­port. Dann sollten Privatversicherte überlegen, ob zusätzlich eine private Auslands­reise-Kranken­versicherung notwendig ist.