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10.02.2012

Versicherung: Schnee auf dem Dach

Elementarschadenversicherung deckt Dachschäden und Schäden durch Dachlawinen ab, entbindet aber nicht von der Sorgfaltspflicht.

Schnee auf dem Dach - Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab. Foto: ddp

Mit dem Winter hat sich bei vielen Immobilien auch eine beachtliche Schneemenge auf den Dächern aufgetürmt. Nicht selten geben ganze Dächer dem Gewicht der Schneemassen nach und stürzen ein. Bei solchen Schäden hilft die Elementarschadenversicherung. Diese kann als Teil der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt Schäden an Gebäuden, die durch das Gewicht der Schnee- oder Eismassen entstehen, ab.

Dabei muss es sich nicht nur um ruhende Schnee- oder Eismassen handeln. Vielmehr sind auch Dachlawinen versichert, worauf die Gothaer Versicherung hinweist. Die Elementarschadenversicherung deckt dabei zwar Dachschäden durch Schneedruck ab. Von der Sorgfaltspflicht des Eigentümers entbindet sie allerdings nicht. Im Zweifel könne mangelnde Sorgfalt dazu führen, dass die Versicherung den Schnee-Schaden nicht komplett übernimmt, teilte die Gothaer weiter mit. Wenn sich der Schnee auf dem Hausdach immer höher türmt, sollte man einen Statiker zu Rate zu ziehen und das Dach gegebenenfalls vom Schnee zu befreien.

(ddp/sel)

 

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