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18.02.2010

Versicherer muss Verträge verständlich formulieren

Versicherungsgesellschaften müssen Verträge verständlich und klar formulieren.

Versicherer ist für klar formulierte Verträge verantwortlich. Foto: iStockphoto

Wird bei Abschluss einer Versicherung vereinbart, dass die zu schützende Immobilie über «Rollläden mit Hochschiebesicherung» verfügt, ist der Versicherte nicht in der Pflicht, eine Sicherung anzubringen, die Einbrechen zuverlässig ausschließt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Streitpunkt war vor allem, wie die unklare Vereinbarung zu den Rollläden im Versicherungsvertrag zu verstehen war.

Die Richter wälzten die Verantwortung für etwaige Unklarheiten in der Vertragsformulierung auf den Versicherer ab. Eine unüberwindbare Sicherung durfte die Versicherung unabhängig von der Vertragsklausel ohnehin nicht erwarten. Denn wenn die zu schützende Immobilie unüberwindbar gegen Einbrecher geschützt wäre, gäbe es kein zu versicherndes Risiko.

(AZ: I-20 U 173/08)

(ddp/sel)

 
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