Betriebsversicherung

28.07.2009

Verkehrsunfall: Immer Anwalt einschalten

Durch Verkehrsunfälle gibt es jährlich rund 3,5 Millionen Haftungsfälle. Davon werden 90 Prozent im direkten Kontakt zwischen dem Versicherer des Schädigers und dem Unfallopfer reguliert. Zum Nachteil des Geschädigten.

Als Unfallgeschädigter sofort Anwalt einschalten. Foto: DAV

Durch die Nicht-Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts verzichten zahlreiche Geschädigte unwissentlich auf weiter gehende Forderungen, auf die sie einen Anspruch haben. Geradezu regelmäßig werden von den Versicherungen unberechtigt Stundenverrechnungssätze für die Reparaturkosten gekürzt auf die Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten. Bei älteren Fahrzeugen wird häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen, Restwertangebote werden trotz Weiternutzung zu Lasten des Geschädigten berücksichtigt.

Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche gar nicht, so zum Beispiel den auf Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Schutzkleidung etc. Da die Höhe des Schadens nicht eindeutig feststeht, ist es nur die „zweitbeste Idee“, denjenigen nach der Höhe des Schadens zu fragen, der für die Kosten aufkommen muss, also den gegnerischen Versicherer.

Um Unfallopfern schnell und unkompliziert Hilfe anzubieten gibt es jetzt neu schadenfix.de , den neuen Unfallservice der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit 3000 Rechtsanwälten. Diese nutzerfreundliche Internetplattform ermöglicht unfallgeschädigten Autofahrern die Schadensmeldung per Internet. Der Geschädigte profitiert dafür von einer raschen, einfachen und kompetenten Schadensabwicklung. Vor allem werden sämtliche, ihnen zustehende Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend gemacht.

DAV

hbk

 

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