Finanzierung

28.05.2008
Immobilien

Verbraucherschützer gegen Bausparkassen

Die größte deutsche Verbraucherzentrale klagt gegen die Bausparkassen wegen überhöhter Gebühren.

Bausparkassen zocken Kunden ab, behaupten Verbraucherschützer. Foto: ddp

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält die Abschluss- und Darlehensgebühren der Bausparkassen für rechtswidrig. Bis zu 500 Euro betragen diese und seien in den Augen der Verbraucherschützer Abzocke.

Laut einem Hinweis des Bundesgerichtshofs können Banken Gebühren nur für solche Leistungen verlangen, die sie vertraglich vereinbart für ihre Kunden erbringen – die Gebühren der Bausparkasse würden nicht darunter fallen, sondern als Provision an den Vertrieb abfließen.

Text: ang

 

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