Arbeitsrecht
Ausgabe 05/2012 Thomas Münster/mhe
Vorstellungsgespräch: Welche Fragen erlaubt sind
Der Chef darf Bewerber nur das fragen, was direkt für ihre Eignung im konkreten Job notwendig ist. Auf unzulässige Fragen kann der Bewerber lügen. Laut neuem Arbeitnehmerdatenschutz dürfen diese Fragen erst gar nicht mehr gestellt werden, sonst droht ein saftiges Bußgeld. Welche Fragen im Vorstellungsgespräch erlaubt sind und um welche Themen Sie im Vorstellungsgespräch einen Bogen machen sollten.
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Hauptbeitrag
Täuscht ein Bewerber den Arbeitgeber, kann dieser unter Umständen den Arbeitsvertrag später anfechten oder kündigen. Aber: bei unerlaubten Fragen darf der potenzielle Arbeitnehmer im Bewerbungsgespräch lügen.
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Ende 2012 soll das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in Kraft treten. Es wird nicht nur den Einsatz von Videokameras und Ortungssystem bei Mitarbeitern regeln, sondern auch, wie mit gesammelten Daten von Mitarbeitern umzugehen ist und welche Informationen Arbeitgeber im Bewerbungsprozess sammeln und abfragen dürfen. Schon heute gibt es unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch. Erlaubt sind lediglich Fragen, die für die Eignung im jeweiligen Job relevant sind. Werden unerlaubte Bewerberfragen gestellt, dürfen die Kandidaten ihre potenziellen Chefs momentan belügen. Fliegt der Schwindel später auf, können Mitarbeiter deswegen nicht gefeuert werden. Der neue Arbeitnehmerdatenschutz geht noch einen Schritt weiter: Der Arbeitgeber darf unzulässigen Fragen erst gar nicht mehr stellen, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.
Unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch - Was ist erlaubt, was nicht
Qualifikation. Ausbildung, Zusatzqualifikationen, beruflicher Werdegang sind erlaubte Themen.
Familienstand. Die Frage „ledig?“ oder „verheiratet?“ ist erlaubt, nicht aber, ob der Bewerber Heiratsabsichten oder gar einen Kinderwunsch hat.
Schwangerschaft. Ein absolutes Tabuthema. Zulässig ist die Frage nur, wenn bei einer befristeten Stellung die Arbeitsleistung für das gesamte Beschäftigungsverhältnis ausfallen würde.
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