Finanzen

18.02.2010

Verbesserter Anlegerschutz - und was Sie dazu wissen sollten

Die Finanzkrise hat Konsequenzen: Bankberater, die Privatkunden beraten müssen jetzt jedes Anlagegespräch dokumentieren - worauf Sparer außerdem achten sollten. Ein Überblick.

Unter Anlegerschutz versteht man im Allgemeinen den Schutz vor unseriösen Angeboten auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt.

Anlegerschützer nehmen dabei nicht nur die Aktivitäten der börsengelisteten Unternehmen unter die Lupe, sondern auch die Anbieter aus dem Bereich, der sich Grauer Kapitalmarkt nennt.

Verluste von Anlegern

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert, dass jährlich rund 30 Milliarden Euro durch Immobilien- und Aktiengeschäfte, die keiner ausreichenden Kontrolle unterliegen, verloren gehen: Anteile an geschlossenen Immobilien- oder Leasingsfonds, stille Beteiligungen an Unternehmen der Verkauf von sogenannten Schrottimmobilien insbesondere aber der Handel mit Warentermingeschäften – diese Kapitalanlagen in der Grauzone verursachen nicht nur gesamtwirtschaftlich betrachtet einen hohen Geldverlust, sie vernichten auch Ersparnisse, die für die Altersvorsorge bestimmt waren. Viele Betroffene wurden finanziell ruiniert, da sie bei Anlagegeschäften einen Totalverlust zu beklagen hatten.

Grauer Kapitalmarkt

Auch wenn längst nicht alle Angebote und Anbieter auf dem Kapitalmarkt als unseriös gelten, werden in großem Umfang minderwertige Produkte vertrieben, die auf die Vermögensmehrung ihrer Verkäufer und abzielen. Was erschwerend für die Anleger hinzu kommt, ist die immer komplexer werdende Struktur und die rechtliche Gestaltung vieler Kapitalanlageangebote. Für den Laien, der aus Gründen der privaten Alterssicherung oder Kapitalvermehrung an gewinnversprechenden Kapitalanlagen interessiert ist, sind diese Angebote nur noch schwer zu durchschauen.

Tipp: Fragen Sie Ihrem Bankberater Löcher in den Bauch. Verstehen Sie das Anlageprodukt dann immer noch nicht, lehnen Sie dankend ab.

Versteckte Kosten

Nahezu alle Angebote in den genannten Segmenten sind mit einer derart hohen – teilweise versteckten – Abschlussprovision und Folgekosten (Konzeptionierung, Steuerberatung, Verwaltung) ausgestattet, dass eine Gewinnerzielung in den seltensten Fällen möglich ist. Da die Vertriebsbeauftragten – zumindest in Deutschland – nach laufender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil XI ZR 305/05) einer strengen Beratungshaftung unterliegen, ist es in jedem Fall ratsam, sich vor einem Abschluss derartiger Verträge, darüber zu erkundigen, ob der Vertriebsbeauftragte über eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt – nur so kann ein eventueller Regress erfolgreich durchgesetzt werden.

Fehlende Transparenz von Anlagen

Nicht nur die Kosten von Geldanlagen sind manchmal intransparent. Auch die mit der Geldanlage zwangsläufig verbundenen Risiken, Kündigungsregelungen und (realistischen) Gewinnerwartungen müssen bekannt sein, damit der Anleger eine optimale Anlageentscheidung trifft.



 

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