Gründer

SH: Gründer 2009

Unternehmer statt arbeitslos

Gründungszuschuss | Keinen Job, aber eine gute Idee? Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht, kann auf kompetente Hilfe der Arbeitsagenturen setzen.

Bild: Peter Weigelt
Mobile Autowäsche: Steffen Becher hat seine Idee mithilfe des Gründungszuschusses realisiert.

Autos reinigen ist seine Berufung.
Und weil Steffen Becher lange keine Halle mit dem für Autowäsche notwendigen Abscheidungssystem fürs Abwasser finden konnte, gründete er im Juli 2008 kurzerhand eine mobile Autoreinigung. Das heißt, er stellt Hotels, Steuerkanzleien und Anwälten, die er als seine Hauptklientel ausgemacht hat, sein Konzept vor.

Ab 25 Euro können sowohl Privat- als auch Geschäftsleute den 24-Jährigen aus Burgthann bei Nürnberg buchen und ihre Autos liebevoll von Hand waschen lassen. Entweder auf dem jeweiligen Privatgrundstück, oder Becher holt die Autos ab. Eine Komplettreinigung mit Aufbereitung gibt es dann für 140 Euro.

Erst trainieren, dann starten

Knapp ein Jahr war Becher arbeitslos. Während dieser Zeit bereitete er seine Selbständigkeit vor. Er besuchte ein Existenzgründerseminar bei der Agentur für Arbeit in Nürnberg und legte schließlich seinen Geschäftsplan vor, für den ihm die Tragfähigkeit bestätigt wurde. Dies war die Basis für seinen Zuschuss.

Die Trainingsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit legt Matthias Klar, Pressesprecher der Agentur für Arbeit in Nürnberg, Gründungswilligen ans Herz. „Viele Gründer kommen zwar mit einer guten Idee in die Beratung, doch meist haben sie sich keine Gedanken darüber gemacht, ob sie davon auch leben können“, berichtet er aus seiner Beraterpraxis.

Den Gründungszuschuss, der die Förderinstrumente Überbrückungsgeld und Ich-AG abgelöst hat, gibt es jedoch nur bei Aussicht auf eine Vollexistenz. Die Bescheinigung dafür stellen die Berater der Arbeitsagentur oder die Gründungsberater der Handwerkskammern aus.

Die maximale Förderung in Höhe von 24315,20 Euro für die kompletten neun Monate erhält, wer 5500 Euro oder mehr monatliches Bruttogehalt bezogen hat, bevor er arbeitslos wurde, ein Kind hat und Steuerklasse III ist. Bei einem Normalverdiener mit 2100 Euro Monatsbrutto ohne Kind und Steuerklasse I liegt die maximale Förderung immerhin bei 11784,60 Euro.

Lisa Brandes

kerstin.meier@handwerk-magazin.de

 

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