Umsatzsteuer: Frist verlängern bis 10. Februar

Die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats ist für viele Betriebsinhaber zeitlich kaum einzuhalten. Doch es gibt einen Ausweg. Die Rede ist von einem Antrag auf Dauerfristverlängerung.

Umsatzsteuer: Frist verlängern bis 10. Februar

Mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung kann der Betrieb erreichen, dass er seine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung erst mit einem Monat Verspätung beim Finanzamt einreichen muss.

Wichtig: Bei monatlicher Abgabe hat der Betrieb zudem bis zum 10. Februar 2010 eine Sondervorauszahlung anzumelden und zu bezahlen. Diese Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2009.

Selbständige, die nur vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen müssen, können ebenfalls einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dieser muss dann bis 10.4.2010 beim Finanzamt eingehen. Sondervorauszahlungen werden hier nicht erhoben.

Tipp: Hier kommen Sie zum Antrag auf Dauerfristverlängerung , den Sie am PC ausfüllen können.