Steuern + Recht

02.02.2010

Umsatzsteuer: Frist verlängern bis 10. Februar

Die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats ist für viele Betriebsinhaber zeitlich kaum einzuhalten. Doch es gibt einen Ausweg. Die Rede ist von einem Antrag auf Dauerfristverlängerung.

Mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung kann der Betrieb erreichen, dass er seine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung erst mit einem Monat Verspätung beim Finanzamt einreichen muss.

Wichtig: Bei monatlicher Abgabe hat der Betrieb zudem bis zum 10. Februar 2010 eine Sondervorauszahlung anzumelden und zu bezahlen. Diese Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2009.

Selbständige, die nur vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen müssen, können ebenfalls einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dieser muss dann bis 10.4.2010 beim Finanzamt eingehen. Sondervorauszahlungen werden hier nicht erhoben.

Tipp: Hier kommen Sie zum Antrag auf Dauerfristverlängerung , den Sie am PC ausfüllen können.

 
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