Fahrzeug

20.11.2009

TÜV: Ab Januar keine AU-Plakette mehr

Was für viele Autofahrer bereits gang und gäbe war, nämlich bei der Fahrt zur Hauptuntersuchung immer Technik und Umweltfreundlichkeit gemeinsam checken zu lassen, wird ab dem kommenden Jahr Pflicht.

Die Abgasuntersuchung ist ab Januar Teil der Hauptuntersuchung. Foto: ddp

Ab Januar 2010 gilt: Wer zur Hauptuntersuchung fährt, bekommt nur noch eine Plakette – für Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) zusammen. Die gesetzliche Änderung erläutert TÜV SÜD-Experte Johann Meyer: „Bisher war die Abgasuntersuchung unabhängig von der Hauptuntersuchung, jetzt wird sie als eigenständiger Teil in die Hauptuntersuchung integriert.“


Alles wie früher? Da war das vordere Kennzeichen ja auch plakettenfrei. Im Gegenteil, sagen die Experten von TÜV SÜD. Dass es nun wieder nur eine Plakette für beide Untersuchungen gibt, ist lediglich Ausdruck einer weitreichenden Reform der Hauptuntersuchung (HU), entsprechend der EU-Richtlinie 2009/40/EG. Ein Teil davon: die zeitliche Zusammenlegung der Haupt- und der Abgasuntersuchung.


Teil der großen HU-Reform ist auch, dass bei modernen Fahrzeugen die Kontrolle der abgasrelevanten Systemdaten über die so genannte OBD-Schnittstelle stattfindet. Sachverständige müssen deshalb seit einiger Zeit die technischen Voraussetzungen für alte Fahrzeuge ohne und für neue mit OBD-Schnittstelle bereithalten.


Damit sind die Anforderungen an die Prüfgesellschaften gestiegen. Denn sie müssen in den kommenden Jahren die Abgasuntersuchung nach der herkömmlichen Methode durchführen können und ebenfalls die technischen Einrichtungen für das Auslesen der Informationen aus der OBD-Schnittstelle bereithalten.


Ob die Abgasuntersuchung per OBD-Schnittstelle durchgeführt wird oder die Emissionen via Auspuffschlauch gemessen werden, hängt aber nicht von den technischen Voraussetzungen am Fahrzeug ab. Ausschlaggebend für die durchzuführende Prüfung ist einzig und allein der Tag der Erstzulassung. Bei Fahrzeugen, die ab Januar 2006 zugelassen wurden, wird ausgelesen, die älteren kommen wie gehabt an den Schlauch.


Weil die Abgasuntersuchung ab Neujahr eigenständiger Teil der HU ist, können auch anerkannte Fachwerkstätten die AU durchführen. Sie bescheinigen in Zukunft die Abgasuntersuchung auf einem Nachweisdokument, das vor Beginn der HU dem Sachverständigen vorliegen muss – sind AU und HU bescheinigt, gibt es die Plakette auf das hintere Kennzeichen.


Die alten AU-Plaketten werden von den vorderen Nummernschildern entfernt. Für die Kosmetik halten die HU-Prüfer von TÜV SÜD eigens so genannte Reparaturplaketten bereit, die dieselbe Farbe haben wie das Kennzeichen.

 

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