TTIP: Warum das womöglich den Arbeitsschutz gefährdet

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Die pauschale gegenseitige Anerkennung von Standards im Rahmen des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP könnte sich negativ auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auswirken.

Derzeit in aller Munde: das geplante Freihandelsabkommen TTIP. - © © Wolfisch - Fotolia.com

Dies fürchtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Der Dachverband fordert deshalb, die Sozialversicherung und ihre Leistungen eindeutig aus dem Anwendungsbereich von TTIP herauszunehmen. Es müsse klar sein und bleiben, dass soziale Dienstleistungen keine handelbare Ware sind und dass sie auch künftig nicht – in einem Wettbewerb der Systeme - Gegenstand von Klagen vor einem Schiedsgericht sein dürfen.

Zwar erklärt auch die Kommission grundsätzlich, es gehe darum, internationale Standards zu stärken und zukünftig voneinander abweichende Regelungen zu vermeiden. Die DGUV aber hat gemeinsam mit der Kommission Arbeitsschutz und Normung und dem polnischen Arbeitsschutz-Institut CIOP-PIB konkrete Beispiele gesammelt, wo Probleme entstehen könnten. Zwei Beispiele zeigen auf, wie unterschiedlich Dinge gehandhabt werden:

Werden Atemschutzmasken nicht mehr ausreichend geprüft?

Bei Atemschutzmasken etwa sehen Experten aufgrund der unterschiedlichen Sicherheitsphilosophien Probleme voraus. In der EU müssen Atemschutzmasken vor Inverkehrbringen durch eine notifizierte Stelle geprüft werden, die u. a. feststellt, ob die Maske dicht ist. Europäische Anwender verlassen sich darauf, dass diese Drittprüfung erfolgreich durchgeführt wurde. In den USA dagegen ist keine Drittprüfung erforderlich, weil die Betriebe selbst verpflichtet sind, Atemschutzmasken vor dem Einsatz auf Dichtheit zu überprüfen.

Im Ergebnis führen beide Ansätze dazu, dass Atemschutzmasken sicher genutzt werden können. Würden jedoch US-amerikanische Masken ohne Drittprüfung in der EU in Verkehr gebracht, könnten betriebliche Verwender nicht zwingend erkennen, dass die Prüfung auf Dichtheit nicht durchgeführt wurde. Würden solche nicht geprüften Atemschutzmasken eingesetzt, könnte dies im schlimmsten Fall tödliche Folgen haben.

Sicherheitskennzeichnung: rot, blau oder für jede Situaiton ein neues Zeichen?

Aus haftungsrechtlichen Gründen soll in den USA immer jede mögliche Situation so gekennzeichnet werden wie sie sich vor Ort zeigt. Da eine Pflicht zur Unterweisung in den USA nicht existiert, müssen die Zeichen oft auch ein Ersatz dafür sein. Dadurch gibt es eine Flut von unterschiedlichen auf die jeweilige Situation zugeschnittenen Zeichen. Dabei werden auch Gebots- und Verbotszeichen auf einem Zeichen miteinander kombiniert.

Dagegen vertritt die EU die Ansicht, dass ein allgemeineres Zeichen die Erkennbarkeit und damit die Sicherheit erhöht. Striktes Prinzip ist auch die Trennung von Gebots- und Verbotszeichen: Gebote werden blau, Verbote rot gekennzeichnet. Nach Auffassung der Europäer wird damit erreicht, dass Zeichen auch unbewusst als Gebot bzw. Verbot erkannt werden können. Zudem wird eine unübersichtliche und uneinheitliche Flut von Zeichen verhindert.

Handwerk mahnt Beibehaltung der Standards an 

Wenn bestehende Barrieren abgebaut werden „ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass in den Bereichen berufliche Qualifikationsanforderungen, Produktsicherheit, Soziale sowie Verbraucher- und Gesundheitsschutz keine bewährten Standards gesenkt werden", mahnt der ZDH in einem Positionspapier.