Heizungsbau Thermondo muss mit Unterlassungsklage rechnen

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Bei Installationen von Brennstoffzellen-Heizungen beschuldigt der Deutsche Energiespardienst das Heizungsportal Thermondo mit Vorwürfen von unprofessionellen bis chaotischen Abwicklungsprozessen und teilweise mangelhaften, handwerklichen Leistungen. Das berichtet das Fachmagazin Si für SHK-Unternehmer.

Heizungsbauer Thermondo streitet sich mit dem Deutschen Energiespardienst. - © Thermondo

Zu einem auf der Website der Zeitschrift Si (Holzmann Medien, Bad Wörishofen) erschienen Artikel mit dem Titel „Thermondo startet Brennstoffzellen-Offensive“ erklärt der Deutsche Energiespardienst (DESD GmbH & Co. KG) in einer E-Mail an die Si-Redaktion: „Die angeblich bereits von Thermondo vertriebenen stromerzeugenden Heizungen haben nachweislich allesamt wir verkauft und Thermondo lediglich mit der Installation beauftragt.Da sich Thermondo diesbezüglich mit fremden Federn schmückt, nämlich mit unseren, sind wir gerade dabei, das Unternehmen gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Was bei den an Thermondo beauftragten Installationen herausgekommen ist, können Sie unserem E-Mail-Schreiben vom 29.10.2016 an den TÜV-Süd bezüglich der mangelhaften Installationsleistungen von Thermondo entnehmen.“

Mangelhafte Leistung

In dem Schreiben an den TÜV-Süd erklärt der DESD, die Abwicklungsprozesse bei Thermondo seien unprofessionell bis chaotisch und die handwerklichen Leistungen teilweise mangelhaft. Mit über 50 Prozent der Kunden gäbe es mittlerweile entweder außergerichtlichen oder bereits gerichtlichen Rechtsstreit wegen Versäumnissen in den Abwicklungsprozessen oder Fehlern bei den handwerklichen Leistungen, welche zweifelsohne Thermondo zuzurechnen sind, so der DESD.

Auf Anfrage der Si-Redaktion nimmt Thermondo zu den aktuellen Vorwürfen wie folgt Stellung: „Es ist richtig, dass die Thermondo GmbH mit der DESD GmbH & Co. KG bereits im November 2015 eine vertragliche Zusammenarbeit im Hinblick auf den Vertrieb von Brennstoffzellen-Heizungen begonnen hat. Leistungsgegenstand war entgegen der Darstellung der DESD GmbH & Co. KG jedoch nicht lediglich die Installation sondern auch die Belieferung mit den Anlagen nebst Material sowie auch weite Teile des Projektmanagements. Es ist nicht korrekt, dass es sich dabei um 100 Anlagen handelte. Die Zusammenarbeit mit der DESD GmbH & Co. KG wurde im März 2016 durch eine Aufhebungsvereinbarung beendet. Es ist zutreffend, dass es in einigen wenigen Fällen zu Kundenbeschwerden gekommen ist. Diese sind jedoch in vielen Fällen auf mangelhafte Beratung durch die DESD GmbH & Co. KG oder auf herstellerseitige Produktmängel zurückzuführen. Unabhängig von der Fehlerquelle betreut die Thermondo GmbH die Kunden selbstverständlich weiterhin, um einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. "

Eine Unterlassungsklage der DESD GmbH & Co. KG liege der Thermondo GmbH derzeit nicht vor.

Weitere Informationen finden Sie auf:

http://www.si-shk.de/thermondo-steht-unterlassungsklage-ins-haus/150/10004/340040