Wohnmobil Teure zweite Bleibe

Anspruchsvoll scheinen die Richter des Verwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein nicht zu sein. In einem brandaktuellen Urteil (Az. 2 A 186/15 und 2 A 179/14) hatten die Beamten über eine Zweitwohnungsteuer für Mobilheime zu entscheiden.

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Der Kläger stellte seine Ferienwohnung auf vier Rädern in einer Gemeinde ab, die eine Zweitwohnungsteuer erhebt. Prompt wurde der Steuerzahler dazu veranlagt. Dagegen zog er vor Gericht – mit der Begründung, dass Mobilheime nicht als Wohnung anzusehen seien. Im Winter könnte er seine Bleibe nicht nutzen.

Fazit: Für die Richter kommt es darauf aber nicht an. Für eine Zweitwohnung reicht ein abgeschlossener Raum mit Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit aus. Genau diese Kriterien seien bei Mobilheime oft erfüllt, die Zweitwohnungssteuer also rechtens.