Dienstwagen und Fuhrpark
Sollten Sie nach einer Gefahrenstelle geblitzt werden, lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Oftmals ist das Tempolimit automatisch schon wieder aufgehoben – und Sie müssen dementsprechend auch nicht zahlen. Darauf deutet ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hin.
Der Fall: Vor einer Kurve stand sowohl das Schild für ein Tempolimit von 80 Stundenkilometern sowie das Gefahrenzeichen "Rechtskurve". Ein Autofahrer fuhr durch diese Kurve und geriet danach mit 32 Stundenkilometern zu viel in einen Blitzer. Gegen das Bußgeld wehrte er sich.
Das Urteil: Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem vermeintlichen Verkehrssünder Recht (Az.: 2 RBs 140/16). Ein Tempolimit mit Gefahrenzeichen ende nach der entsprechenden Gefahrenstelle automatisch. Da der Fahrer auf der geraden Straße geblitzt wurde, könne das eine Geldbuße nicht rechtfertigen.
Zusätzliches Verkehrszeichen zum Tempolimit entscheidend
Wenn zusätzlich zum Tempolimit ein weiteres Verkehrszeichen die Gefahrenstelle konkretisiert (.z.B. "Rechtskurve"), kann die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Gefahrenstelle aufgehoben sein. Eine explizite Aufhebung ist laut Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nicht nötig.