Unternehmen, die ungefragt beim Kunden anrufen, produzieren damit meistens nur eines: genervte Verbraucher. Mit einem neuen Verbot will die Bundesnetzagentur unerwünschten Anrufen jetzt einen Riegel vorschieben. Wer dagegen verstößt, muss das teuer bezahlen – mit bis zu 50.000 Euro.
Unerwünschte Anrufe können Unternehmern ab sofort teuer zu stehen kommen. Dafür sorgt das geänderte Gesetz des unlauteren Wettbewerbs, das Werbeanrufe und telefonisch abgeschlossene Verträge verbietet. Wie die "Süddeutsche Zeitung" online berichtet, durften Firmen zwar schon bisher nicht ohne Einwilligung des Verbrauchers anrufen. Konsequenzen mussten sie aber keine fürchten.
Bis zu 50.000 Euro Strafe kostet es Unternehmen, die gegen das neue Gesetz verstoßen. Erlaubt sind Werbeanrufe nur, wenn sie der Kunde "ausdrücklich genehmigt" hat. Kleingedrucktes bei Gewinnschreiben, das viele Kunden ohnehin übersehen, wird von der Bundesnetzagentur nicht als Genehmigung toleriert. Weiterhin verboten sind Anrufe mit unterdrückter Rufnummer. Denn gegen diese hätten Verbraucher nur schwer die Möglichkeit, sich zu wehren.
Betroffene solcher Anrufe können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Wichtig sind dafür Infos zum Anrufer, Datum, Uhrzeit und Grund. Dass es Bedarf für eine solche Beschwerdestelle gibt, belegen die Zahlen: Knapp 60.000 Bürger haben die Nummer im vergangenen Jahr gewählt.
(eg)
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