Tankkartenbetrug: Wie Sie sich am besten davor schützen

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In Zeiten von bargeldlosem Zahlungsverkehr und hohen Kraftstoffpreisen sind Tankkarten bevorzugte Objekte von Dieben, Räubern, Fälschern und Betrügern. Darauf verweist der Auskunfts- und Inkassospezialist Creditreform. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich schützen können.

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Dabei werden Tankkarten gestohlen oder kopiert, die PIN wird bei der Eingabe ausgespäht oder in persönlichen Unterlagen enttarnt. Nicht selten gehen Mitarbeiter mit der Geheimzahl auch leichtfertig um.

Die Banden schaffen es, innerhalb kürzester Zeit möglichst viele Tankaktionen zu tätigen, denn meist fliegt nach einigen Tagen alles auf: Die Tankkartenfirma hat dann beim Karteninhaber wegen der vielen Tankvorgänge vorgesprochen, der daraufhin alles sperrt. Dies setzt allerdings ein Controlling bei der Kartenfirma voraus.

Die Regeln sollten Sie unbedingt beachten

Tankkartenanbieter Aral rät:

  • PIN niemals auf der Tankkarte notieren, sondern auswendig lernen und stets für andere nicht erkennbar nutzen.
  • Tankkarte sollte immer beim Fahrer sein, etwa im Geldbeutel, und nicht im Fahrzeug ihren Platz haben.
  • Tankkarte beim Bezahlen nie aus den Augen lassen.
  • Regelmäßig den Tankkontostand abfragen.
  • Eine abgelaufene Karte oder nicht benötigte Belege nicht achtlos wegwerfen, sondern sicher vernichten.
  • Bei Kartenverlust oder Kopierverdacht sofort telefonisch und schriftlich (E-Mail) den Kundenservice informieren, die Karte sperren lassen und eine Ersatzkarte ordern.
Jeden Kartendiebstahl oder -betrug anzeigen, denn nur dadurch kommen polizeiliche Ermittlungen in Gang.

Wer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, haftet persönlich für Schäden

So sieht es auch die Volkswagen Leasing: Sie verpflichtet ihre Kunden vertraglich zur Anzeigenerstattung und verlangt eine Kopie der polizeilichen Anzeige. Die Ratschläge sollten Mitarbeiter auf jeden Fall beherzigen, denn nach aktueller Rechtsprechung haften sie von vornherein für jede missbräuchliche Verwendung der Tankkarte. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden ihnen auferlegt, so auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: I–19 U 186/10). Nur wer beweisen kann, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, kann sich aus dieser Schlinge befreien.