mehr Steuern

21.09.2006
Werbungskosten

Studenten profitieren

Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden: Die Aufwendungen für ein Erststudium sind Werbungskosten und lassen sich deshalb unbegrenzt steuerlich geltend machen (VI R 26/05). abgegeben haben.

Das gilt zumindest für die Jahre bis 2003. Seit 2004 ist gesetzlich festgelegt, dass die Kosten nur noch bis 4000 Euro im Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Trotzdem profitieren von dem neuen Urteil alle Studenten, die in den Jahren 1999 bis 2003 eingeschrieben waren und bisher keine Steuererklärung abgegeben haben.

Harald Klein/coh

 
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