Wirtschaft

22.03.2010

Strengere Regelungen für Feuerungsanlagen

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen gelten seit heute neue Umweltauflagen.

Kleine Feuerungsanlagen wie Kaminöfen müssen an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Foto: ddp

Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen zur Schadstoffveringerung angepasst, wie das Bundesumweltamt mitteilte. Sie löst die mittlerweile seit 1988 geltenden veralteten technischen Vorgaben ab.

Die Verordnung sieht Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, ohne Staubfilter erreicht werden.

Bestehende Anlagen, für die mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, können u nbegrenzt weiterbetrieben werden. Ist dies nicht der Fall, müssen sie ab 2014 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Sogenannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

Darüber hinaus sieht die Verordnung eine Beratung zum richtigen Umgang mit der Feuerungsanlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor.

Betreiber von Öl- und Gasheizungen werden durch die Novelle deutlich entlastet: Die bisher jährliche Überwachung wird auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt.

Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Umwelt.

(ddp/sel)

 
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