19.12.2011

Steuerticker 2011: Neueste Urteile und Anweisungen

Ein Blick in die Steuergesetze bringt heutzutage nicht wirklich viel. Denn die gesetzlichen Vorschriften werden laufend durch Urteile und Verwaltungsanweisungen geändert. Hier deshalb ein Überblick über die interessantesten Steuerinfos der letzten vier Wochen:

ELStAM: Endgültiger Starttermin 1.1.2013
Der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale für Mitarbeiter funktioniert erst ab 1.1.2013. Bis dahin bleibt die Lohnsteuerkarte 2010 gültig oder alternativ die Daten des ELStAm-Informationsschreibens, das Arbeitnehmer zur Überprüfung vom Finanzamt erhalten haben. Ein aktuelles BMF-Schreiben (Erlass) erläutert, welche Regelungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem Kalenderjahr 2012 zu beachten sind und welche weiteren Nachweise neben der Lohnsteuerkarte und der Ersatzbescheinigung anerkannt werden.

Umsatzsteuerjahreserklärung elektronisch
Die Umsatzsteuerjahreserklärung muss erstmals für das Jahr 2011 in elektronischer Form ans Finanzamt übermittelt werden. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf Antrag jedoch von der elektronischen Übermittlung absehen (z.B. kein Computer, Buchhaltung in Papierjournalen ohne EDV).

Einnahmen-Überschuss-Rechnung elektronisch

Auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Jahr 2011 verlangt das Finanzamt erstmals elektronisch. Sollen die Daten authentifiziert übermittelt werden, ist eine Registrierung über www.elsteronline.de notwendig.

Gebäudesanierung: Weiterhin kein Kompromiss
Der Vermittlungsausschuss des Bundestags und des Bundesrats hat auch im zweiten Anlauf keinen Kompromiss bei den Steuervorteilen bei einer energetischen Gebäudesanierung gefunden (Bundesrat, Pressemitteilung v. 14.12.2011).

Gärtner absetzen
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses zu gewähren sein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird (Bundesfinanzhof, Az. VI R 61/10).

Nettorechnung: Bescheinigung für EU-Partner
Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer an einen deutschen Handwerker umsatzsteuerpflichtige Werklieferungen oder Leistungen, greift die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG – eine Nettorechnung wird fällig. Ist sich ein Auftraggeber nicht sicher, ob der Unternehmer im EU-Ausland ansässig ist, kann er von ihm eine Ansässigkeitsbescheinigung verlangen. Ein Muster hierfür enthält das BMF-Schreiben v. 2.12.2011 (Az. IV D 3 – S 7279/10/10002).

 
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