Steuerschulden: Geschäftsführerin haftet

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage einer Geschäftsführerin abgewiesen, mit der diese gegen ihre Inanspruchnahme für Gewerbesteuerschulden der von ihr geführten Firma vorgegangen ist (Az.: 5 K 526/15).

Auch geschätzte Gewerbesteuern müssen gezahlt werden. - © © esolla/iStochphoto

Während ihrer Zeit als Alleingeschäftsführerin hatte die Klägerin für die 1-Euro-GmbH weder Steuererklärungen abgegeben noch Steuern gezahlt. Auch die auf der Grundlage von Steuerschätzungen seitens der beklagten Ortsgemeinde festgesetzten Gewerbesteuern wurden nicht entrichtet. Mahnungen und Vollstreckungsversuche blieben fruchtlos. Deshalb nahm die Gemeinde sie schließlich persönlich für die Gewerbesteuern in Anspruch.

Tipp: Wer sich der Pflicht vorsätzlich entzieht, Steuererklärungen abzugeben und Steuern zu entrichten, kann nicht auf die Milde der Justiz hoffen. Auch geschätzte Steuern müssen gezahlt werden – selbst wenn die Geschäfte nicht richtig laufen.