mehr Steuern

11.02.2011 Harald Klein

Steuerfreie Extras: Benzingutscheine bis 44 Euro

„Grünes Licht“ vom Bundesfinanzhof für eines der beliebtesten steuerfreien Extras an Mitarbeiter: den Benzingutschein.

Bild: dapd
Der Chef darf Gutscheine für Sprit ausgeben.

Gibt ihnen der Chef Benzingutscheine, mit denen sie auf seine Kosten tanken können, muss der Betrieb darauf keine Lohnsteuer abführen (VI R 41/10).

Dies gilt auch für andere Gutscheine, wenn der „Sachbezug“ je Mitarbeiter und Monat 44 Euro nicht übersteigt.

Die Tatsache, dass Mitarbeiter solche Gutscheine nur an einer bestimmten Stelle einlösen können, ändert entgegen der früheren BFH-Rechtsprechung daran nichts.

Wichtig: Auf dem Gutschein dürfen nur Treibstoffart und Literzahl stehen, kein fixer Eurobetrag.

Mehr Informationen über steuerfreie Extras für Mitarbeiter

 

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