27.02.2012 | Harald Klein

Steuererklärungen 2010: Nachzahlungszinsen verhindern

Wer bisher noch keine Steuererklärungen für 2010 beim Finanzamt eingereicht hat, weil hohe Nachzahlungen drohen, sollte jetzt aktiv werden. Denn ab 1. April 2012 fallen auf die Steuernachzahlungen 0,5 Prozent Nachzahlungszinsen für jeden angefangenen Monat an.

Bild: iStockphoto
Ab April werden Nachzahlungszinsen für Steuern aus 2010 fällig

Nachzahlungszinsen verlangt das Finanzamt erstmals 15 Monate nach Ablauf eines Steuerjahres. Für das Steuerjahr 2010 beginnt der erstmalige Zinslauf deshalb am 1. April 2012. Zu Nachzahlungszinsen sollten Unternehmer Folgendes wissen:

* Nachzahlungszinsen, die auf nichtabziehbare Steuern entfallen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer für Steuerjahre ab 2008), sind ebenfalls nicht als Betriebsausgabe abziehbar.
* Auf den Solidaritätszuschlag werden keine Zinsen fällig.
* Für die Zinsfestsetzung kommt es nicht darauf an, wann die Erklärung beim Finanzamt eingegangen ist, sondern wann die Steuernachzahlung fällig wird.
* Der Zinslauf beginnt nicht nur für Steuernachzahlungen ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahrs. Für Steuererstattungen des Jahres 2010 zahlt das Finanzamt ab dem 1. April 2012 Erstattungszinsen.

Tipp: Bei erwarteten Steuernachzahlungen für 2010 sollten Unternehmer schnellstmöglich ihre Steuererklärungen 2010 beim Finanzamt einreichen. Bitten Sie in einem Anschreiben darum, die Steuererklärungen vorrangig zu bearbeiten. Denn je länger sich der Finanzbeamte  mit der Bearbeitung Zeit lässt, desto höher fallen die Nachzahlungszinsen aus.

 
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