Steuern + Recht

02.02.2010

Steuerbonus: Bis 1200 Euro erst ab 2009

Für Handwerkerleistungen in Privathaushalten stieg der maximale Steuerabzug Anfang 2009 von 600 Euro auf 1200 Euro. Das Finanzgericht Münster musste nun klären, ob der höhere Betrag wegen einer Panne in der Gesetzgebung bereits seit 2008 galt.

Die Antwort der Münsteraner Finanzrichter auf diese Frage lautet „nein“ (Az.: 10 V 4132/09). Geklagt hatte ein Ehepaar, das 2008 für Handwerkerleistungen in seinem Privathaushalt 4120 Euro zahlte. In der Steuererklärung für 2008 beantragte das Ehepaar dafür eine Steueranrechnung von 824 Euro. Das Finanzamt kürzte die Anrechnung auf den damaligen Höchstbetrag von 600. Die Handwerkskunden legte hiergegen Einspruch und Klage ein und begründete diese Schritte damit, dass ihres Erachtens die höhere Steueranrechnung bis 1200 Euro bereits 2008 gelten muss. Schließlich sei die Gesetzesänderung bereits am 30.12.2008 durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.

Mehr Informationen zum Thema Steuerbonus auf handwerk-magazin.de:

Artikel "Steuerbonus – Kunden mit Vorteil locken " aus handwerk magazin 11/2009

Links und Infos zum Steuerbonus

 
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