mehr Steuern

22.10.2009

Steuerberater für Jahresabschluss in Kleinbetrieben

Die EU-Kommission hat Pläne vorgelegt, wonach „Kleinstunternehmen“ von der Pflicht befreit werden sollen, einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin (DStV) ist strikt dagegen.

Elektronischer Bundesanzeiger: Kleinbetriebe sollten von der Offenlegung befreit werden, fordert der DStV. hm-Screenshot: Bundesanzeiger Verlag

Ziel der EU-Pläne ist die Verringerung der Bürokratiekosten haftungsbeschränkter nicht-kapitalmarktorientierter Gesellschaften, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme bis 500000 Euro, Nettoumsatzerlöse bis eine Million Euro und maximal zehn Beschäftigte.

Diese Planungen lehnt der DStV ab. „Der Jahresabschluss ist eine unverzichtbare Grundlage bei Kreditverhandlungen. Vor allem knüpfen aber das Gesellschafts- und Insolvenzrecht an bilanzielle Tatbestände Rechte und Pflichten der Gesellschafter und der Geschäftsführung“, so der Spitzenverband.

Der DStV fordert daher die Bundesregierung auf, ihre Unterstützung des Vorschlags zur Befreiung von „Kleinstunternehmen“ von der Bilanzierungspflicht zu überdenken. „Eine sachgerechte Erleichterung gerade des Mittelstands wäre hingegen ein Verzicht auf die Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses für derartige Unternehmen. Hierdurch könnten Kosten und Bürokratieaufwand beseitigt werden“, schlagen die Steuerberater vor.

DStV

hbk

 
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