Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen teilweise gestoppt – nach der gestrigen Eilentscheidung der Richter dürfen Daten wie gehabt weitergegeben werden. Aber: sie dürfen nur dann an die Strafverfolgung gereicht werden, wenn dringender und schwerer Strafverdacht besteht.
VorratsdatenspeicherungStaat darf weniger schnüffeln
Die EU hatte es so angeordnet: seit 1. Januar 2008 dürfen Daten auf Vorrat gespeichert werden. Das Bundesverfassungsgericht setzt nun ein starkes Signal dagegen, dass Bundesbürger immer gläserner werden. Damit zeigen die Karlsruher Richter deutlich, dass sie gegen eine weitere Aushöhlung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sind.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt das Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts: „Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig, da hiervon Millionen von Menschen betroffen sind, die sich überhaupt nicht verdächtig gemacht haben”, sagt DAV-Präsident Hartmut Kilger.
Die Karlsruher Richter hatten mit Blick auf das Grundgesetz in der Vergangenheit mehrfach erklärt, dass personenbezogene Daten nur dann angegeben werden müssen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, beispielsweise zur Verhinderung von Straftaten. Es bleibt noch abzuwarten, welche konkreten Vorgaben die Richter an die Gesetzgeber machen.
