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31.03.2011 BFM

Spenden für Japan: Steuerliche Erleichterungen

Das Bundesfinanzministerium hat in einem ausführlichen Schreiben Erleichterungen für die Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan veröffentlicht. Sie gelten vom 11. März bis 31. Dezember 2011.

Dies ist ein Unterbeitrag von "ZDH ruft zu Spenden für Japan auf" Hauptbeitrag

Spenden nach Japan sind in mehreren Formen möglich, unter anderem als:

  • Sponsoring-Maßnahme,
  • Zuwendung an Geschäftspartner,
  • Unterstützung an Arbeitnehmer
  • Arbeitslohnspende

Für alle Fälle gelten zahlreiche Erleichterungen. Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums sind vor allem folgende Aussagen interessant (BMF, Schreiben v. 24. März 2011, Az.: IV C 4- S 2223/07/0015):

1. Unterstützen Sie Arbeitnehmer, die durch die Katastrophe in Japan betroffen sind, finanziell, bleibt ein Betrag von bis zu 600 Euro pro Kalenderjahr steuer- und abgabenfrei.

2.  Spenden Arbeitnehmer ein Teil ihres Gehalts für die Opfer der Katastrophe oder verzichten Sie auf Teile eines angesammelten Wertguthabens (Überstunden), werden für diese Lohnteile weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben fällig.

3. Unterstützt ein deutscher Unternehmer einen durch die Katastrophe geschädigten Geschäftspartner, um die Geschäftsbeziehungen aufrecht zu erhalten, dürfen diese Zahlungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden.


Spendennachweis

Als Spendennachweis genügt bei Einzahlungen auf ein Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts der Kontoauszug oder bei Telefonspenden die Telefonrechnung.


Praxistipp

Unsere Kollegen von der Deutschen Handwerkszeitung raten: Unterstützt ein deutscher Steuerzahler vom Erdbeben in Japan Geschädigte und möchte von diesen Vergünstigungen profitieren, muss er im Zweifel nachweisen, dass die Unterstützten tatsächlich geschädigt wurden. Hierzu sollten Schriftverkehr und Fotos aufbewahrt werden.

 

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