Mitarbeiter

20.10.2008
Erfolglose Klage

Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden

Nachforderungen von Sozialversicherungsträgern sind komplett nachzuzahlen.

Auch für geringsfügig Beschäftigte muss der Chef Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen. Foto: ddp

Keine Chance hatte ein Arbeitgeber mit seiner Beschwerde vor dem BVG: Er muss die Nachforderungen der Sozialversicherung für seine Mitarbeiter in voller Höhe nachzahlen.

Der Beschwerdeführer beschäftigte als Betreiber eines Supermarktes in den Jahren 1998 bis 2001 sechs Aushilfen als geringfügig Beschäftigte. Nach einer Betriebsprüfung stellte die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - jetzt: Deutsche Rentenversicherung Bund - die Versicherungspflicht der Aushilfen in der gesetzlichen Sozialversicherung fest und forderte vom Beschwerdeführer für die Zeit von Januar 1998 bis Dezember 2001 Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 19.575,74 EUR nach.

Bei der Berechnung wurden die nach den Tarifverträgen geschuldeten Mindestlöhne und nicht die tatsächlich an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelte zugrunde gelegt. Das BVG sah in der Nachforderung keine Verletzung der Grundrechte des Arbeitgebers - heißt: er muss zahlen. (coh)


 
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