Firmenwagen So können Sie mehr absetzen

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Dienstwagen und Fuhrpark

Der Bundesfinanzhof zeigte sich gegenüber Nutzern eines Firmenwagens großzügig. Es wird steuerlich bei einer Selbstbeteiligung für Arbeitnehmer günstiger.

Reisekosten
Dienstwagen werden oft nach der Ein-Prozent-Methode versteuert. - © Pavel Mitrofanov (Fotolia)

Ein Arbeitnehmer und sein Chef haben sich die Kosten für einen Dienstwagen geteilt. Der Mitarbeiter zahlte seinen Sprit, sein Arbeitgeber den Rest. Versteuert wurde der Wagen nach der Ein-Prozent-Methode – insgesamt mit einem geldwerten Vorteil von 6.300 Euro im Jahr. Die privaten Benzinkosten von 5.600 Euro wollte der Kläger als Werbungskosten geltend machen.

Das hat der Bundesfinanzhof (VI R 2/15) bestätigt. Wenn Mitarbeiter sich an den Aufwendungen für die private Nutzung eines Dienstwagens beteiligen, dann mindert die Eigenleistung den geldwerten Vorteil. Bisher waren die Richter davon ausgegangen, dass vom Arbeitnehmer selbst getragene Kfz-Kosten nicht berücksichtigt werden können, wenn nach der Ein-Prozent-Methode versteuert wird.