Betriebsversicherung
29.08.2008
Kfz-Versicherung
Sichern Sie sich die Pole-Position
Neue Kfz-Versicherung gesucht? Worauf Sie vor dem Abschluss achten müssen.
Nicht nur in der Formel1 wichtig: die beste Position. Foto: ddp
Einmal im Jahr können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen - und eine neue abschließen. Die Versicherungen kämpfen schon jetzt mit neuen Angeboten um Kunden. Lassen Sie sich nicht zu leicht einfangen - hinterfragen Sie die Schnäppchen und prüfen Sie die Versicherungskonditionen nach folgenden Punkten.
Neuwertentschädigung: In der Kasko werden im ersten Zulassungsjahr Schäden bis zur Höhe des Neuwertes ersetzt.
Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer verzichtet in der Vollkasko auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (ausgenommen sind immer Alkohl/Drogen),
Rabattretter: Nach einem Haftpflichtschaden wird der Vertrag unter Beibehaltung des Beitragssatzes zurückgestuft. In der Vollkasko wird nach einem Schaden der Vertrag unter Beibehaltung des Beitragssatzes zurückgestuft.
Absicherung von elektronischen Geräten: Radios, Navis und sonstiges Zubehör werden bis mindestens 3000 Euro beitragsfrei mitversichert.
Verhandeln: Lohnt sich für langjährige gewerbliche und auch private Kunden immer. Für gewerbliche Kunden gilt: Bei Jahresprämien ab 3000 Euro aufwärts am besten unabhängigen Versicherungsberater oder Versicherungsmakler einschalten.
Kündigen: Erst, wenn die Deckungszusage der neuen Gesellschaft vorliegt. Fristgemäß kündigen - das heißt: vier Wochen zum Vertragsablauf. Am 30. November ist für die meisten Verträge Ultimo – das ist der letzte Tag für den Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer. (coh)
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