Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten besondere Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Wer als Handwerksunternehmer dagegen verstößt, kann empfindlich bestraft werden. Hier die wichtigsten Vorschriften.
Jeder Autofahrer kennt seine Pflichten, wenn es um die Überprüfung der Verkehrssicherheit seines Privatfahrzeugs geht: alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, mehr ist nicht nötig. Doch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen gelten andere Regeln, die Firmenchefs beachten müssen, aber oft nicht kennen. Sind sie dabei nicht sorgfältig, drohen empfindliche Strafen.
„Neben der Verkehrssicherheit müssen Firmenfahrzeuge, gleichgültig ob es sich um Lkw oder Pkw handelt, auch den Vorgaben der Arbeitssicherheit entsprechen“, warnt die Anwältin Katja Löhr-Müller, Expertin für Fuhrparkrecht. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BtrSichV) und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), besonders die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), legen den Rahmen fest, welche Anforderungen ein betrieblich eingesetztes Kraftfahrzeug erfüllen muss.
Die Unfallverhütungsvorschriften für gewerblich genutzte Fahrzeuge schreiben eine nach dem jeweiligen Bedarf ausgerichtete Prüfung des betriebssicheren Zustands vor, die jedoch mindestens einmal jährlich und vor der Erstauslieferung durchgeführt werden muss.
Diese Prüfung kann nur durch einen Sachkundigen oder eine autorisierte Werkstatt durchgeführt werden. Bei Missachtungen der UVV ist ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro fällig. „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine geeignete Sicherheitsausrüstung zu sorgen“, erklärt Expertin Löhr-Müller. Da reiche es nicht,...
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