Sepa: Deutschland hat die neuen Regeln umgesetzt

34 Staaten haben jetzt ein einheitliches Zahlungsverfahren. Nach einigem Widerstand hat sich Sepa auch in Deutschland durchgesetzt. Handwerksunternehmen müssen ab August Gebühren zahlen, wenn sie Sepa weiterhin ignorieren.

Am 1. August muss diie Sepa-Umstellung in Unternehmen abgeschlossen sein. - © Gina Sanders- Fotolia

Die Umstellung auf das neue europäische Zahlungsverfahren, Sepa („Single Euro Payments Area“), ist in Deutschland nach Einschätzung der Bundesbank weitgehend abgeschlossen. Im Juni 2014 wurde nach Angaben der Notenbank für 92,7 Prozent aller Überweisungen in Deutschland das neue Verfahren benutzt. Bei den Lastschriften lag der Sepa-Anteil bei 84 Prozent.

Stichtag ist der 1. August

Vom 1. August 2014 an dürfen Unternehmen und Vereine Lastschriften und Überweisungen in Euro nur noch im Sepa-Format mit der internationalen Kontonummer IBAN tätigen. Stellen Firmen und Vereinen nicht rechtzeitig um, müssen sie mit Gebühren rechnen.

Für Endverbraucher gilt eine längere Frist: Sie dürfen noch bis zum 1. Februar 2016 ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.

Der Euro-Zahlungsverkehrsraum Sepa umfasst inzwischen 34 Länder, darunter die 28 EU-Staaten. Ziel ist es, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen grenzüberschreitend zu standardisieren und so zu beschleunigen.