Ausbildung

08.09.2010

Selbsttest: Sind Sie ein guter Ausbilder?

Bis zum 30. Juni 2011 wurden mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen als in den Vorjahren. Ist der neue Azubi gefunden, geht für den Ausbilder die Arbeit los. Der handwerk magazin-Selbsttest zeigt, ob Sie an alle wichtigen Punkte vor, während und nach Ausbildungsbeginn gedacht haben.

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Bild: ddp

Besonders erfreulich: In Ostdeutschland liegt das Plus mit 6,9 Prozent noch über dem Zuwachs in Westdeutschland mit 6,1 Prozent. Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Betriebe haben erkannt, dass sie früher im Jahr aktiv werden müssen, um geeignete Kandidaten für ihre Ausbildungsplätze zu finden.“

Mehr Lehrstellen als bisher

Die Zahl der angebotenen Lehrstellen ist im Vergleich zu den Vorjahren stark angestiegen. Handwerkskammern in Ballungsräumen melden, dass sich trotz rückläufiger Schulabgängerzahlen mehr Bewerber für eine Ausbildung im Handwerk interessieren. Kentzler: „Wir sind daher zuversichtlich, die Zahl des Vorjahres wieder zu erreichen oder sogar leicht zu übertreffen.“

Motivieren, anleiten, kontrollieren

Ist einmal ein passender Auszubildender gefunden, geht die Arbeit für den Betrieb und den Ausbilder erst richtig los. Motivieren, anleiten, aber auch kontrollieren und kritisieren gehören zu den Aufgaben eines Ausbilders.

Testen Sie hier, ob Sie an alle wichtigen Punkte vor, während und nach Ausbildungsbeginn gedacht haben.

 

Selbsttest: Azubis einarbeiten

  1. Sind Sie mit dem Ausbildungsberuf als eigenständiges Gewerbe in der Handwerksrolle eingetragen und haben Sie die Berechtigung zum Ausbilden von Lehrlingen?

  2. Liegt die für den Ausbildungsberuf geltende Ausbildungsordnung vor und kennen Sie diese eingehend?

  3. Haben Sie einen auf Ihren Betrieb individuell zugeschnittenen Ausbildungsplan erstellt?

  4. Reicht die Ausstattung Ihres Betriebs mit Werkzeugen, Maschinen und sonstigen Hilfsmitteln für eine ordnungsgemäße Ausbildung?

  5. Ist der Text des Jugendarbeitsschutzgesetztes in Ihrer Ausbildungsstätte vorhanden und jederzeit einsehbar?

  6. Bei Lehrlingen unter 18: Hat sich der Azubi vor Beginn der Berufsausbildung innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersuchen lassen und Ihnen darüber eine Bescheinigung vorgelegt?

  7. Haben Sie den Berufsausbildungsvertrag vor Ausbildungsbeginn abgeschlossen?

  8. Haben Sie den Lehrling zur Berufsschule und, wenn vorgeschrieben, zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung angemeldet?

  9. Haben Sie ihn bei der Krankenkasse angemeldet?

  10. Haben Sie ihm das Berichtsheft bzw. den Ausbildungsnachweis ausgehändigt?

  11. Verläuft die Ausbildung entsprechend der sachlichen und zeitlichen Gliederung im Ausbildungsplan?

  12. Kann der Betrieb alle im Ausbildungsberufsbild verlangten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln?

  13. Bei Azubis unter 18: Hat sich der Lehrling in den letzten drei Monaten vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersuchen lassen und liegt Ihnen darüber eine Bescheinigung vorgelegt?

  14. Kontrollieren Sie regelmäßig die Einträge im Berichtsheft bzw. Ausbildungsnachweisheft?

  15. Geben Sie dem Azubi regelmäßig Rückmeldung, ob Sie mit seiner Arbeit zufrieden sind?

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