Finanzen
SH: Gründer 2009
Schutz für den Chef
Berufsunfähigkeit | Die eigene Arbeitskraft abzusichern ist für jeden Unternehmensgründer unverzichtbar. Das Kleingedruckte in den Policen muss aber genau geprüft werden.
Bild: Andreas Simon
Hat den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Blick: Unternehmensgründer Oliver Ludwig, Kfz-Meister mit eigener Werkstatt in Potsdam-Golm.
Krank werden kann jeder. Nur keiner möchte über die Konsequenzen nachdenken, wenn die eigene Arbeitskraft auf dem Spiel steht. Der 26-jährige Kfz-Meister Oliver Ludwig aus Potsdam ist da keine Ausnahme. Seit knapp einem Jahr ist der Existenzgründer selbständig. Seine Kfz-Werkstatt in Potsdam-Golm läuft gut auch dank professioneller Unterstützung beim Start: Ludwig nutzt die Erfahrungen eines aus KfW-Fördermitteln finanzierten Gründercoaches. Neben der Marktanalyse stehen auch Versicherungen auf dem Programm.
Mit einer Betriebshaftpflichtpolice und einer Inhaltsversicherung für die Werkstatt hat Ludwig seine gewerblichen Risiken abgesichert. Die private Krankenversicherung und das Krankentagegeld sind die Grundabsicherung für den persönlichen Schutz. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist noch nicht dabei. „Man muss ja auch erst mal sehen, dass man seine Kosten niedrig hält und was für einen Existenzgründer erschwinglich ist“, sagt der Kfz-Meister. Er verweist hier auf die Berufsgenossenschaft. „Dort bin ich zunächst mal unfallversichert, wenn bei der Arbeit irgendetwas passieren sollte.“ Trotzdem hat Ludwig den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Blick. „Man wird ja nicht jünger“, ist sich Ludwig bewusst.
Trotz ausgeprägtem Kostenbewusstsein bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Denn sie sichert im Ernstfall, wenn man seinen Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann, die finanzielle Basis ab. Die Versicherung zahlt dann eine Rente in den meisten Fällen bis zum Alter von 65 Jahren. Die Beiträge richten sich nach Rentenhöhe und Vertragslaufzeit sowie nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Gefahrengruppen (siehe Tabelle). Fliesenleger oder Dachdecker müssen nach Aussage von Verbraucherschützern für dieselbe Versicherungssumme aufgrund des höheren Risikos bis zum Dreifachen mehr bezahlen als ein gleichaltriger Büroangestellter. Auch wer gesundheitlich vorbelastet ist zum Beispiel mit Allergien zahlt Risikozuschläge und hat es oft schwer, überhaupt einen Vertrag zu bekommen.
Prämien steigen
Wie bei den Konditionen ziehen die Versicherer auch bei den Preisen an. „In den letzten sechs Jahren sind die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung teilweise deutlich gestiegen zwischen 30 und 40 Prozent“, so Erik Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Fliesenleger, die wegen häufiger Knieprobleme in die höchste Gefahrenklasse der Versicherer eingestuft sind, zahlen nach seiner Aussage für die Absicherung einer monatlichen Berufsunfähigkeits-Rente von 1000 Euro inzwischen eine Jahresprämie von 1600 Euro.
Trotzdem kommt an dieser Police niemand vorbei. „Für jüngere Jahrgänge, die einzige Möglichkeit, das Risiko der Berufsunfähigkeit überhaupt abzusichern“, sagt Schaarschmidt.
Natürlich erwartet man, dass die Versicherung auch zahlt, wenn es drauf ankommt. Schaarschmidt rät deshalb zu Anbietern mit langjähriger Erfahrung in der Schadenabwicklung. Wichtig sind hier die Vertragsbedingungen. „Die Gesellschaften unterscheiden sich hier erheblich. Das macht den Umgang mit dieser Police nicht leichter“, sagt Versicherungsberater Lüschen. Ein wichtiger Punkt, der späteren Streit um eine Berufsunfähigkeitsrente ersparen kann, ist, wenn der Versicherer schon ein halbes Jahr Krankheit als Berufsunfähigkeit anerkennt. „Über einen solchen Passus erhält der betreffende Kunde auch dann, wenn er noch nicht eindeutig für berufsunfähig erklärt wurde schon eine Berufsunfähigkeitsrente“, erläutert Lüschen. Nicht wenige Gesellschaften dürften zwar Policen mit dieser Klausel in der Schublade haben, wollen sie aber nicht gern herausgeben, vermutet Lüschen. „Der Kunde oder der beauftragte Versicherungsmakler sollte versuchen, diesen Punkt in den Vertrag aufnehmen zu lassen.“ Lüschen rät seinen Klienten aus dem Handwerk außerdem meist zu einer sogenannten „Fifty-fifty-Regelung“, bei der die volle Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit fließt.
Um sich keine Nachteile einzuhandeln, sollte man sich vor Vertragsabschluss zwei Monate Zeit für das Einholen und die Bewertung der Angebote lassen, empfiehlt Verbraucherschützer Schaarschmidt. Wer unsicher ist, kann sich beraten lassen: von den Verbraucherzentralen vor Ort oder von gerichtlich zugelassenen Versicherungsberatern.
Carla Fritz
cornelia.hefer@handwerk-magazin.de
Ihr Kommentar zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.
Login