HwO-Reform Schärfere Kontrollen von Scheinfirmen

Wie in "handwerk magazin" wiederholt berichtet, umgehen massenhaft Handwerker der zulassungsfreien B1-Branchen aus den neuen EU-Ländern (Beispiel: Fliesenleger) die fehlende Arbeitnehmerfreizügigkeit, indem sie Scheinfirmen gründen. Das bekämpft jetzt auch die Vereinigung der Handwerkskammern Nierdersachsen (VHN) unter ihrem Präsidenten Gernot Schmidt (Foto) in Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium.

HwO-Reform

Schärfere Kontrollen von Scheinfirmen

Die niedersächsischen Handwerkskammern, so Schmidt, würden künftig von jedem Antragsteller aus den EU-Beitrittstaaten detaillierte Auskünfte zu der beabsichtigten Tätigkeit in Deutschland abfordern, bevor eine Registrierung durch die Kammer erfolge. Würden diese Auskünfte nicht oder nicht vollständig erteilt, so erfolge keine Registrierung durch die Kammern.

So habe es im Jahr 2004 auch in Niedersachsen eine Vielzahl von Fällen im Bereich Fliesenleger gegeben, wo etwa unter einer Anschrift zwei oder mehr Betriebe angemeldet worden seien. Dies sei, so Schmidt, ein deutliches Anzeichen für Scheinniederlassungen und Scheinselbständigkeit. In Wirklichkeit wollten diese Menschen nicht selbständig als Gewerbetreibende tätig werden, sondern bewirkten als Billigbaukolonnen mit Dumpinglöhnen, dass legal arbeitete Firmen vermehrt Insolvenz anmelden oder Arbeitnehmer entlassen müssten.

Foto: VHN