Anleitung Schadensfall: Reaktion auf Mängelrüge

Bevor der Auftraggeber den Handwerker mit den Kosten einer Ersatzvornahme, Schadensersatzansprüchen, Rücktritt oder Minderung konfrontieren kann, muss er Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit einräumen, den Mangel selbst zu beseitigen. Tut er dies nicht, stehen ihm die eben genannten Gewährleistungsansprüche auch nicht zu. Die Folgen einer unterlassen Mängelrüge können für den Auftraggeber daher erheblich sein. Hier haben wir für Sie zusammengestellt, wie Sie richtig auf einen Schadensfall reagieren.

Die Mängelrüge ist Ihre Chance! Denn bevor der Auftraggeber den Handwerker mit den Kosten einer Ersatzvornahme, Schadensersatzansprüchen, Rücktritt oder Minderung konfrontieren kann, muss er Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit einräumen, den Mangel selbst zu beseitigen. Tut er dies nicht, stehen ihm die eben genannten Gewährleistungsansprüche auch nicht zu. 

Nutzen:
Aus dem vorgenannten Grundsatz folgen fünf Schritte, wie Sie richtig auf einen Schadensfall reagieren.

Themenfeld: Recht – Vertragsrecht

Zielgruppe: Handwerksunternehmer

Inhalt: 5 Schritte, wie Sie mit einer Mängelrüge umgehen sollten.

Beispiel aus dem Inhalt: 1. Schritt: Nehmen Sie jede Mängelrüge ernst! Lehnen Sie niemals eine Mängelrüge grundsätzlich ab oder bestreiten vehement Ihre Verantwortung für den – angeblichen – Mangel; schon gar nicht z. B. mit den Worten: „…eine Ausbesserung lehne ich daher ab.“ Denn tun Sie das, handelt es sich unter Umständen um eine sogenannte endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung. Die Folge wäre, dass Ihr Auftraggeber sofort zu den eingangs beschriebenen Gewährleistungsrechten übergeben kann. Sie würden ihm also mitunter einen Gefallen tun, der Ihnen zugleich Ihre Chance nimmt, den Mangel gegebenenfalls kostengünstiger und mit weniger Aufwand zu beseitigen, als es später Ihr Auftraggeber macht. Erkennen Sie, dass die behaupteten Mängel für Sie erhebliche Auswirkungen haben könnten (z.B. hohe Mängelbeseitigungskosten, Folgeschäden), müssen Sie ernsthaft überlegen, die im fünften Schritt dargestellte Einschaltung eines Rechtsanwalts vorzuziehen.

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  • Datum: 27. April 2017
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 86,28 kB
  • Quelle: Dr. Hendrik Hunold
  • Seitenanzahl: 2

Beschreibung

Bevor der Auftraggeber den Handwerker mit den Kosten einer Ersatzvornahme, Schadensersatzansprüchen, Rücktritt oder Minderung konfrontieren kann, muss er Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit einräumen, den Mangel selbst zu beseitigen. Tut er dies nicht, stehen ihm die eben genannten Gewährleistungsansprüche auch nicht zu. Die Folgen einer unterlassen Mängelrüge können für den Auftraggeber daher erheblich sein. Hier haben wir für Sie zusammengestellt, wie Sie richtig auf einen Schadensfall reagieren.

Die Mängelrüge ist Ihre Chance! Denn bevor der Auftraggeber den Handwerker mit den Kosten einer Ersatzvornahme, Schadensersatzansprüchen, Rücktritt oder Minderung konfrontieren kann, muss er Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit einräumen, den Mangel selbst zu beseitigen. Tut er dies nicht, stehen ihm die eben genannten Gewährleistungsansprüche auch nicht zu. 

Nutzen: Aus dem vorgenannten Grundsatz folgen fünf Schritte, wie Sie richtig auf einen Schadensfall reagieren.

Themenfeld: Recht - Vertragsrecht

Zielgruppe: Handwerksunternehmer

Inhalt: 5 Schritte, wie Sie mit einer Mängelrüge umgehen sollten.

Beispiel aus dem Inhalt: 1. Schritt: Nehmen Sie jede Mängelrüge ernst! Lehnen Sie niemals eine Mängelrüge grundsätzlich ab oder bestreiten vehement Ihre Verantwortung für den – angeblichen – Mangel; schon gar nicht z. B. mit den Worten: „…eine Ausbesserung lehne ich daher ab.“ Denn tun Sie das, handelt es sich unter Umständen um eine sogenannte endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung. Die Folge wäre, dass Ihr Auftraggeber sofort zu den eingangs beschriebenen Gewährleistungsrechten übergeben kann. Sie würden ihm also mitunter einen Gefallen tun, der Ihnen zugleich Ihre Chance nimmt, den Mangel gegebenenfalls kostengünstiger und mit weniger Aufwand zu beseitigen, als es später Ihr Auftraggeber macht. Erkennen Sie, dass die behaupteten Mängel für Sie erhebliche Auswirkungen haben könnten (z.B. hohe Mängelbeseitigungskosten, Folgeschäden), müssen Sie ernsthaft überlegen, die im fünften Schritt dargestellte Einschaltung eines Rechtsanwalts vorzuziehen.

Zusätzliche Informationen

Seitenanzahl

2