Rundfunkbeitrag Verwaltungsgericht weist Klage von Firmen ab

Stolze 145.000 Euro muss der Discounter Netto für seine viertausend Läden und achtzehn Lieferlager pro Monat an Rundfunkbeitrag zahlen. Weil der Beitrag Filialbetriebe im Vergleich zu Großunternehmen mit wenigen Standorten benachteiligt, hatte Netto vor dem Bundesverwaltungsggericht geklagt. Die Richter wiesen die Klage ab.

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Als der Rundfunkbeitrag noch GEZ-Gebühr hieß, mussten auch Firmen nur für Empfangsgeräte zahlen, die tatsächlich genutzt wurden. Seit 2013 wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet. Ob es dort oder darin überhaupt Empfangsgeräte gibt ist genauso wenig von Bedeutung wie das tatsächliche Nutzungsverhalten.

Klagewelle der Firmen vergebens

Was nach einfacher und unbürokratischer Lösung klingt, birgt aber jeder Menge Zündstoff, wie die inzwischen zahlreichen Klagen von Firmen gegen die Regelung zeigen. Denn während Netto durch die vielen Standorte einen sechsstelligen Betrag pro Monat für den Rundfunkbeitrag aufwenden muss, zahlt etwa eine Fabrik mit 20.000 Mitarbeitern und nur einem Standort gerade einmal 3150 Euro monatlich. Noch heftiger trifft es Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten: Der Autovermieter Sixt, der die Klage gemeinsam mit Sixt eingerecht hat, zahlt aktuell pro Jahr 3,3 Millionen Euro in die Kassen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Filialbetriebe und Firmen mit vielen Fahrzeugen im Nachteil

Trotz der offensichtlichen Benachteiligung von Filialbetrieben - im Handwerk sind neben den Lebensmittelhandwerkern auch Optiker sowie die Gesundheitshandwerke betroffen – ist der Rundfunkbeitrag auch für die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig rechtens. Zwar bedürfe es für die Beitragserhebung verfassungsrechtlich einer besonderen Rechtfertigung. Diese sei jedoch gegeben, da die in der Verfassung verankerte Rundfunkfreiheit eine Finanzierungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beinhalte.

Sixt will vor dem Verfassungsgericht klagen

Der Autovermieter Sixt hat bereits angekündigt, sich mit dem Urteil nicht zufrieden zu geben, sondern Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Weitere Infos zum Thema sowie einen Rechner zur korrekten Ermittlung des Rundfunkbeitrags für jeden Betrieb gibt es unter http://www.handwerk-magazin.de/gez-reform-praktischer-rundfunkgebuehren-rechner/150/3/33491