Als Basis-Versorgung im Alter können selbständige Unternehmer eine Rürup-Rente abschließen. Attraktiv ist dabei für Selbständige vor allem die steuerliche Förderung vom Staat hier ein kurzer Überblick.
Förderstufen. Beiträge bis 13600 Euro sind 2009 für Singles steuerlich absetzbar, bei Verheirateten 27200 Euro: Nach dem Alterseinkünftegesetz sind damit heute 68 Prozent steuerlich abzugsfähig. Auf der obersten Förderstufe im Jahr 2025 sind es 20000 Euro, für Ehepaare 40000 Euro.
Bis dahin steigen die abzugsfähigen Rürup-Beiträge in Zwei-Prozentpunkt-Schritten jedes Jahr. „Selbständige Handwerker, die pflichtversichert sind, müssen von den 20000 oder 40000 Euro für Ehepaare immer erst die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen. Die Differenz ergibt dann den Betrag, der für die Basisrente zur Verfügung steht“, erläutert GDV-Experte Holger Schmitt. „Multipliziert mit dem aktuellen Förderprozentsatz errechnet sich daraus der steuerlich absetzbare Betrag.“
Rechenbeispiel
Maximal geförderte Altersvorsorge 20000,00 Euro
Pflichtbeiträge gesetzliche Rentenversicherung 6017,76 Euro*
Maximal geförderter Rürup-Beitrag 13982,24 Euro
Sonderausgaben für Rürup (68 Prozent steuerlich absetzbar 2009) 9507,92 Euro
(13982,24 Euro x 68 %)
*Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige (Jahresbeitrag West, 2009)
Fazit: Um seine maximale steuerliche Rürup-Förderung für 2009 von 9507,92 Euro voll
auszuschöpfen, müsste der selbständige pflichtversicherte Handwerker 13982,24 Euro in
den Rürup-Vertrag investieren.
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