Privatvorsorge

26.08.2010

Risikolebensversicherung: Kündigung und Beitragsfreistellung

Für Unternehmensgründer im Handwerk mit Familie ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung absolut notwendig, um den Partner, Kinder und auch den Betrieb für den Ernstfall richtig abzusichern. Die Police bietet einfachen und günstigen Schutz. Bei finanziellen Engpässen kann die Versicherung einfach wieder gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Die wichtigsten Punkte, die Sie dazu wissen müssen.

Schutz für die ganze Familie: Risikolebensversicherung. Bild: iStockphoto

Grundsätzlich ist der Leistungsanspruch in der Risikolebensversicherung klar definiert: Stirbt der Versicherte, dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten, nach Vorlage Versicherungsscheines, des Nachweises der letzten Beitragszahlung, einer amtlichen Sterbeurkunde und einem ärztlichen Zeugnis, aus dem die Todesursache hervorgeht, ausgezahlt.

Kämpft der Versicherte aber mit Engpässen kann er seine Police auch kündigen oder auf Eis legen.

Kündigung


Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündbar.

Bei unterjährlicher Zahlungsweise ist eine Kündigung, mit Frist von einem Monat, immer zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt möglich.

Einige Versicherer verwenden als Versicherungsjahr nicht das Kalenderjahr. Das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch ist mit dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem im Antrag festgeschriebenen Beginn.

Eine Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung (siehe unten). Dabei wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Der Versicherer nimmt die bis dahin eingezahlten Beiträge und angefallenen Überschussanteile und kalkuliert eine neue Versicherungssumme.

Der Versicherungsschutz verringert sich zwar dadurch, doch bleibt eine gewisse Grundversorgung erhalten. Bei einer Beitragsfreistellung fallen auch keine zusätzliche Kosten an.
Weitere Möglichkeiten, den Beitrag für den Versicherungsschutz zu senken, sind:

  • Die Todesfallsumme zu reduzieren, dadurch verringert sich der Beitrag, weil das Risiko nicht mehr so hoch ist,

  • oder die Versicherungslaufzeit zu kürzen,

  • oder die Beiträge zu reduzieren.

Beitragsfreistellung

Der Versicherungsnehmer kann von Versicherungen, zu denen er noch Folgebeiträge zu entrichten hat, auf schriftlichen Antrag beim Versicherer, von diesem für die Zukunft von der Pflicht zur Beitragszahlung, befreit werden.

Die vereinbarte Versicherungsleistung wird dann auf die beitragsfreie Versicherungsleistung angepasst.

Wichtig: Auf Antrag kann die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam werden.

 
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