Restaurator im Handwerk: So bilden Sie sich fort

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Restaurierung und Weiterbildung

Die Fortbildung zum Restaurator im Handwerk ist ein umfangreiches, intensives berufsbegleitendes Aufbaustudium. Engagierte Handwerksmeister besuchen in ihrer Freizeit zwei Jahre lang die Fortbildungszentren und absolvieren auf eigene Kosten ihre Abschlussprüfung.

Tischlermeister Peter Buschmann ist Spezialist für die Restaurierung von historischen Möbeln. - © Markus Feger

Die Prüfung zum Restaurator im Handwerk kann derzeit in 14 Gewerken abgelegt werden: Buchbinder, Gold/-Silberschmiede, Holzbildhauer, Maler und Lackierer, Maurer. Metallbauer, Orgelbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Steinmetzen und Steinbildhauer, Stuckateure, Tischler, Vergolder und Zimmerer. Ausbildungszentren sind neben Fulda und Raesfeld auch die Zentren in Herrstein, Wriezen, Görlitz und Trebsen. Daneben existiert ein bundesweites Netzwerk von Fortbildungsangeboten; zahlreiche Handwerkskammern sowie Fachverbände führen in eigenen Akademien Qualifizierungskurse durch.

Die Prüfungsordnung

Grundlage der Fortbildungsmaßnahme sind die jeweiligen Prüfungsordnungen für die einzelnen Handwerksberufe. Diese wurden vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), den jeweiligen Fachverbänden und den Gewerkschaften erarbeitet. Die Einsetzung von Prüfungsausschüssen und die Abnahme von Prüfungen zum Restaurator im Handwerk liegt bei den Handwerkskammern. An Prüfungen zum Restaurator im Handwerk können nur Handwerksmeister teilnehmen oder Handwerker, die einem Meister gleichgestellt sind und sich qualifizierte fachpraktische Fähigkeiten in der handwerklichen Denkmalpflege angeeignet haben. Die zusätzliche Berufsbezeichnung darf nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Handwerksberuf geführt werden, z.B. Restaurator im Tischlerhandwerk, Restaurator im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk usw.

Das Berufsbild

Das Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine Definition des Berufsbildes und der Tätigkeitsmerkmale des Restaurators im Handwerk erarbeitet:

• Der Restaurator im Handwerk ist und bleibt Handwerker. Durch seinen Meisterbrief ist er als Handwerker ausgewiesen und beherrscht die traditionellen Handwerkstechniken in Theorie und Praxis. Durch den Weiterbildungslehrgang werden sein Wissen und sein Können in der Denkmalpflege vertieft.

• Der Restaurator im Handwerk hat gelernt, mit wissenschaftlichen Konzepten und Gutachten umzugehen. Er wirkt bei der Aufstellung restaurativer Konzepte mit und ist in der Lage, diese umzusetzen. Die Erstellung von Bild- und Wortdokumentationen hat grundlegende Bedeutung für seine Tätigkeit. Wissenschaftliche Untersuchungen verlangen die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen, um im eigenen Berufsfeld ein denkmalgerechtes Ergebnis zu erzielen.

• Der Restaurator im Handwerk steht in der handwerklichen Tradition, Original- Substanz durch meisterliches Können zu konservieren, zu restaurieren, zu renovieren und ggf. zu rekonstruieren. Bearbeitung und Einsatz authentischen Materials gehören ebenso dazu, wie der Umgang mit modernen Ersatzmitteln. Er kennt die Grundsätze der Reversibilität von Instandsetzungsmaßnahmen und weiß auch sein handwerkliches Können für Reparaturmaßnahmen einzusetzen, die einzig dazu dienen, Originalsubstanzen zu erhalten.

Der Restaurator im Handwerk führt Arbeiten an Denkmalen aus. Um die historische Aussage und die künstlerische Besonderheit eines Denkmals und seiner Teile zu erkennen, hat er seine kunstgeschichtlichen Kenntnisse im Weiterbildungslehrgang zum Restaurator im Handwerk vertieft. Auf diese Weise kann er die Merkmale verschiedener Stilepochen erkennen und weiß um deren gesellschaftliche Bedeutung.

• Der Restaurator im Handwerk kennt die fachbezogenen Schadensbilder an Denkmalen und weiß sie zu diagnostizieren. Er kann Schadensursachen richtig einordnen und kann sie, soweit dies handwerklich möglich und sinnvoll ist, in Ordnung bringen. Er lässt sich bei seiner Tätigkeit von dem Respekt vor der Originalsubstanz als geschichtlichem Zeugnis und der Leistung seiner beruflichen Vorfahren leiten. Stößt er an die Grenzen seines Wissens und Könnens und ist ihm eine Schadensursache unklar, zieht er andere Fachleute hinzu. Der ständige Erfahrungsaustausch sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der amtlichen Denkmalpflege und akademischen Restauratoren gehören deshalb zu seinem Berufsalltag.

• Der Restaurator im Handwerk verbindet sich, gerade weil er Handwerker ist, emotionell mit seiner Arbeit. Dabei entwickelt er aus Verantwortung zum Objekt handwerkliche Rationalität, d. h., er bevorzugt individuelle handwerkliche Lösungen für jede einzelne Instandsetzungsmaßnahme. Er hat außerdem eine besondere Beziehung zu Material und Technik, wie sie aus der handwerklichen Tradition gewachsen ist. Seine Fähigkeit zur Identifikation mit dem Objekt ist wesentliche Voraussetzung für praxisnahe und denkmalgerechte Problemlösungen.

• Der Restaurator im Handwerk ist es als Handwerker gewohnt, die volle unternehmerische Verantwortung für seine Leistungen zu übernehmen.

Insbesondere ist er in der Lage:

  • fachspezifische Ausschreibungen adäquat zu kalkulieren
  • finanzielle Sicherheitsleistungen zu erbringen
  • Arbeits- und Bietergemeinschaften mit anderen Handwerksbetrieben einzugehen
  • Baustellen sorgfältig einzurichten
  • umweltgefährdende Stoffe und Chemikalien richtig zu entsorgen
  • Handwerkliche Tätigkeiten und Leistungen in der Denkmalpflege sind weitestgehend in dem Gesetzwerk der Handwerksordnung und hierin wiederum in den jeweiligen Berufsbildern festgeschrieben. Die zusätzliche Berufsbezeichnung Restaurator im Handwerk weist vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in der handwerklichen Denkmalpflege und zusätzliche Qualifikation in diesem Bereich aus.
  • Der Restaurator im Handwerk ist und bleibt Angehöriger eines Handwerksberufes. Seine fachliche Betreuung und Vertretung liegt bei dem für ihn zuständigen zentralen Fachverband, seine fachübergreifende Interessensvertretung wird von dem Verein Restaurator im Handwerk wahrgenommen.